Erstellt am 21.10.2010 um 16:53 Uhr von Immie
Welche Voraussetzungen liegen denn vor?
Erstellt am 22.10.2010 um 08:53 Uhr von Papsche
Wir haben als GmbH über 500 Mitarbeiter und machen einen Konzernabschluß
Erstellt am 22.10.2010 um 09:07 Uhr von Immie
Das Drittelbeteiligungsgesetz macht es möglich:-)
ausser
euer Unternehmen dient unmittelbar und überwiegend:
-politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder
-Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes anzuwenden ist,