Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Hat jemand Erfahrung mit Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Bei uns scheinen alle Voraussetzungen dafür vorzuliegen aber die GF will dieses nicht.
Community-Antworten (3)
21.10.2010 um 18:53 Uhr
Welche Voraussetzungen liegen denn vor?
22.10.2010 um 10:53 Uhr
Wir haben als GmbH über 500 Mitarbeiter und machen einen Konzernabschluß
22.10.2010 um 11:07 Uhr
Das Drittelbeteiligungsgesetz macht es möglich:-) ausser euer Unternehmen dient unmittelbar und überwiegend: -politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder -Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes anzuwenden ist,
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