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Krankschreibung BRV

S
Samuel
Sep 2021 bearbeitet

Ich bin BRV und krankgeschrieben, Verletzug am Bein. Es musste eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen werden. Kann ich diese Versammlung leiten oder darf der AG mich nach Hause schicken und den zutritt verwehren.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

29.09.2021 um 21:56 Uhr

Du kannst in Deiner während Deiner AU auch BR-Arbeit machen und der AG dürfte Dich nicht behindern.

Aber Du hast doch einen Stellvertreter, oder? Wieso macht der das nicht einfach?

R
RudiRadeberger

29.09.2021 um 22:09 Uhr

Du darfst sowohl BR Arbeit verrichten, als auch in deinem regulärem Job arbeiten. Eine AU ist kein Beschäftigungsverbot.

R
Rakshazar

29.09.2021 um 22:39 Uhr

E
Erbsenzähler

30.09.2021 um 09:39 Uhr

Wenn du komplett freigestellt bis muss ich leider Rakshazar rechtgeben. Hast du eine Teilfreistellung treffen die Aussagen von Rudi und celestro zu.

C
celestro

30.09.2021 um 11:58 Uhr

Man muss dabei natürlich auch immer bedenken, was der normale Job ist (sofern nicht freigestellt). Ein AN im Büro kann nicht zur Sitzung kommen und dann weiterhin "krank machen". Da würde der AG ggf. zu Recht an der AU zweifeln.

R
rtjum

30.09.2021 um 12:10 Uhr

komplett freigestellt: siehe Antwort von Rakshazar ansonsten siehe celestro

Das hier: " oder darf der AG mich nach Hause schicken und den zutritt verwehren" sollte der BR aber nicht zulassen, bei Betriebsversammlungen hat der BR Hausrecht und entscheidet wem der Zutritt verwehrt wird. WAs der AG dann nachträglich daraus macht ist wiederum seine Sache.

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