Erstellt am 29.09.2021 um 16:39 Uhr von celestro
Was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen einer Vollzeitkraft und dieser Teilzeitkraft? Wenn beide pro Woche 2 Stunden WV-Arbeit machen, bleibt bei Beiden die Arbeit von 2 Stunden liegen. Wie der AG das auffängt, ist seine Sache.
Erstellt am 29.09.2021 um 20:07 Uhr von RudiRadeberger
Um deine Frage zu beantworten: Einer Stundenerhöhung muss der AG zustimmen. Entweder über einen zeitliche befristeten Änderungsvertrag oder per zeitweiliger Belastung des Freizeitkontos.
Erstellt am 30.09.2021 um 11:15 Uhr von celestro
Wenn es ein flexibles Arbeitszeitkonto gibt, kann man sich vermutlich einfach innerhalb des Kontorahmens bewegen.
Erstellt am 04.10.2021 um 09:53 Uhr von NeueFragen2022
Herzlichen Dank an alle! Das hat meine Gedanken noch einmal sortiert.