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Ersatzmitglieder

M
Mannno
Jan 2018 bearbeitet

Darf man Ersatzmitglieder mit auf die Seminare nehmen?

96903

Community-Antworten (3)

H
Hassan

20.10.2010 um 21:32 Uhr

MITNEHMEN ????

S
Saxonia

21.10.2010 um 19:30 Uhr

Hallo, Mannno -

anspruchsberechtigt für die Seminare nach § 37 (6) BetrVG sind die Betriebsratsmitglieder, NICHT die Ersatzmitglieder. Rückt ein Ersatzmitglied in den BR nach, weil ein BR-Mitglied krank oder im Urlaub ist bzw. auf Dienstreise (Seminar), dann ist er für diese Zeit BR-Mitglied und kann auch BR-Seminare besuchen.

Im BetrVG-Kommentar (Fitting) kannst Du weiter lesen: ... dem Arbeitgeber steht frei, auch anderen Personen ... zum Zwecke der Teilnahme Arbeitsbefreiung zu gewähren.

Habt Ihr ein oder mehrere Nachrücker, die immer wieder an den Sitzungen teilnehmen (bei uns trifft das für den ersten zu, er wird so ca. zur Hälfte aller turnusmäßigen Sitzungen geladen), könnt Ihr einen Seminarbesuch nach § 37 (6) BetrVG beschließen und versuchen, die Genehmigung für diese Kollegen zu bekommen. Uns ist das ohne gerichtliche Auseinandersetzung gelungen, da es fast keine Zeit gab, in der das erste Ersatzmitglied nicht nachgerückt war / ist.

Schöne Grüße von Saxonia

L
Lotte

21.10.2010 um 20:29 Uhr

Manno, mitnehmen hört sich wirklich etwas lustig an. Hab mir sofort eins unserer EBRM in meinem Trolley vorgestellt ;-))

Schau mal hier: http://lexetius.com/2001,1767 Da hat das BAG geurteilt, dass auch ein EBRM durchaus einen Schulungsanspruch haben kann.

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