W.A.F. LogoSeminare

Datenschutz?

N
niccc
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

bin grad nicht sicher, haben direkte vorgesetzte (nicht abteilungsleiter oder geschäftsleitung, ) recht auf einblick der gehaltslisten ihrer "untergebenen" ?

gruß

niccc

98504

Community-Antworten (4)

B
betriebsraetin

20.10.2010 um 20:22 Uhr

Hallo, NEIN!!! Haben sie natürlich nicht.

N
niccc

20.10.2010 um 23:20 Uhr

@betriebsraetin und andere

seh ich auch so, aber nicht alle meiner br-kolegen

wär schön, wenn ich ne sachliche argumentationshilfe bekäme

thx

niccc

S
sanifair

20.10.2010 um 23:43 Uhr

So einfach kann man es nicht beantworten ... Bei uns sind die direkten Vorgesetzten zuständig für Beurteilung und individuelle Lohnerhöhung

Dafür brauchen sie natürlich solche Infos

R
rkoch

21.10.2010 um 12:13 Uhr

Ich will mal Pfeffer in die Wunde streuen:

Wo steht geschrieben, das bezüglich der Kenntnis der Entlohnung anderer Personen Geheimhaltung o.ä. zu gelten hat?

Im BetrVG ist es geregelt: Der BR (!) hat über ihm bekannt gewordene persönliche Verhältnisse zu schweigen.

Allerdings sagt selbst die Gerichtsbarkeit, das zum Zwecke der Lohngerechtigkeit und auch wegen des Umstandes das der AN zu verschiedenen Gelegenheiten seine Entlohnung offen legen muss eine Geheimhaltung grundsätzlich unmöglich, und somit auch unzulässig ist.

Seine Grenze findet jegliche Freizügigkeit mit Sicherheit in der informationellen Selbstbestimmung des BDSG. Aber auch hier gilt, das der AG die Daten "zur Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses" (§32 BDSG) verwenden darf.

Vor diesem Hintergrund (sanifair hat bereits den Weg gewiesen) ist es Sache des AGs, wen er über die Lohnfragen seiner Mitarbeiter informiert. Wenn es dem AG passt, kann er die Lohntabellen IMHO auch ans schwarze Brett hängen - was allerdings die Datenschützer auf den Plan rufen dürfte.

My personal 5ct.

Ihre Antwort