Erstellt am 20.10.2010 um 18:22 Uhr von betriebsraetin
Hallo,
NEIN!!! Haben sie natürlich nicht.
Erstellt am 20.10.2010 um 21:20 Uhr von niccc
@betriebsraetin und andere
seh ich auch so, aber nicht alle meiner br-kolegen
wär schön, wenn ich ne sachliche argumentationshilfe bekäme
thx
niccc
Erstellt am 20.10.2010 um 21:43 Uhr von sanifair
So einfach kann man es nicht beantworten ... Bei uns sind die direkten Vorgesetzten zuständig für Beurteilung und individuelle Lohnerhöhung
Dafür brauchen sie natürlich solche Infos
Erstellt am 21.10.2010 um 10:13 Uhr von rkoch
Ich will mal Pfeffer in die Wunde streuen:
Wo steht geschrieben, das bezüglich der Kenntnis der Entlohnung anderer Personen Geheimhaltung o.ä. zu gelten hat?
Im BetrVG ist es geregelt: Der BR (!) hat über ihm bekannt gewordene persönliche Verhältnisse zu schweigen.
Allerdings sagt selbst die Gerichtsbarkeit, das zum Zwecke der Lohngerechtigkeit und auch wegen des Umstandes das der AN zu verschiedenen Gelegenheiten seine Entlohnung offen legen muss eine Geheimhaltung grundsätzlich unmöglich, und somit auch unzulässig ist.
Seine Grenze findet jegliche Freizügigkeit mit Sicherheit in der informationellen Selbstbestimmung des BDSG. Aber auch hier gilt, das der AG die Daten "zur Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses" (§32 BDSG) verwenden darf.
Vor diesem Hintergrund (sanifair hat bereits den Weg gewiesen) ist es Sache des AGs, wen er über die Lohnfragen seiner Mitarbeiter informiert. Wenn es dem AG passt, kann er die Lohntabellen IMHO auch ans schwarze Brett hängen - was allerdings die Datenschützer auf den Plan rufen dürfte.
My personal 5ct.