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Auflösung einer Tochtergesellschaft

J
Jerusha
Jan 2018 bearbeitet

nach fast 10 Jahren möchte unsere Gschäftsführung aus der Tochterfirma aussteigen, und die Konzernüberlassenen aus der Mutter an die neue Firma abtreten. 32 Angestellte sind davon betroffen, die meist über 40 und mehr als 15 Jahre im Unternehmen sind, wir gehören dem TVÖD an. Wie sollte sich der Betriebsrat verhalten, was kann er tun?

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Community-Antworten (1)

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rkoch

20.10.2010 um 15:51 Uhr

Zunächst mal wäre zu klären ob und warum Ihr als BR überhaupt zuständig sein sollt! Eine "Tochterfirma" als eigenständiges Unternehmen fällt i.d.R. wenn überhaupt nur in den Zuständigkeitsbereich ihres eigenen BR bzw. des KBR.

Da es sich offenbar um einen Betriebsübergang (§613a BGB) handelt sind die Handlungsmöglichkeiten eines BR erstmal minimal. Solange es bei dem reinen Eigentümerwechsel bleibt passiert weiter nichts.

Sofern die 32 Angestellten wie Du sagst nicht bei der Tochterfirma angestellt, sondern von einem anderen Konzernunternehmen an das Tochterunternehmen verliehen (Konzernüberlassen) waren, gehen diese beim Betriebsübergang nicht mit über (intelligent!). Sollen diese jetzt "abgetreten" werden ist das Rechtlich der Vorgang: Kündigung bei ihrem Arbeitgeber, Neueinstellung bei der neuen Firma. Also solche -> §102 BetrVG bei dem BR des abgebenden Betriebes und ebenso ggf. §111 und §112 BetrVG. §99 wäre bei der neuen Firma fällig, aber die hat wohl keinen BR. U.U. versucht die Firma diesen Vorgang zu "verstecken", sprich: Die Mitarbeiter arbeiten einfach weiter wie gewohnt, bekommen einen neuen Arbeitsvertrag (muss ja sein, da man ja jetztan eine anderen Firma abgetreten ist), die eigentlich fällige Kündigung wird weggelassen. Fällt i.d.R. nicht auf und da keiner dagegen klagt wird nichts passieren.

Der TV ist quasi bedeutungslos, außer er enthält eine spezifische Klausel die einen derartigen Deal regelt. Da die Mitarbeiter nicht mit übergehen erlangt nicht einmal §613a (1) Satz 2 Bedeutung. u.U. schlecht für die Kollegen, da kann man nur auf einen Interessenausgleich/Spzialplan hoffen.

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