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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Besitzstand aus BAT, auch wenn kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird?

K
Kurt
Okt 2021 bearbeitet

Bin im BR, haben folgende Situation bei uns: der BAT wurde durch Einzeländerungsverträge mit allen MA abgelöst, im neuen Arb.vertrag steht nun, dass die Bestimmungen des BAT auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung finden. Von Besitzstand ist keine Rede im AV. Ein neuer Tarifvertrag ist kein Thema, eine BV dazu ist vom BR noch nicht akzeptiert. ( u.a. aus diesen Gründen) Meiner Meinung nach dürften dann auch nicht mehr die tariflichen Arbeitszeiten gelten, sondern das ArbZG. Wir arbeiten aber weiter zu Bedingungen, die nur mit Tarifvertrag mögl. wären. Antwort der GF: es gilt der Besitzstand aus den BAT-Zeiten weiter, was mit den Arbeitsverträgen ja akzeptiert worden ist. Ist das so okay? Habe schon rechtl. Beratung angefordert, aber noch keine Antwort dazu erhalten. Vielleicht kennt sich im Forum jemand damit aus. Es ist sehr wichtig , danke im Voraus

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Community-Antworten (3)

RH
Robin H.

23.05.2007 um 15:38 Uhr

Was willst Du machen, wenn die Leute d-ä-m-l-i-c-h genug sind, Änderungsverträge zum AV zu unterschreiben.

Wir haben Vertragsfreiheit.

FB
Frank B.

24.05.2007 um 09:51 Uhr

Mit der Unterschrift unter dem Änderungsvertrag hat doch jeder AN zugestimmt, das der BAT nicht mehr gilt! Besitzstand? Vergiss es!

Siehe Robin H.

K
Kurt

25.05.2007 um 17:49 Uhr

Danke für Eure Antworten

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