Erstellt am 19.10.2010 um 18:17 Uhr von Matze
Die Frage war sehr allgemein gehalten. So kann auch die Antwort nur allgemein erfolgen.
Verhalten der BRV sollte Schaden begrenzend sein, für den gekündigten Mitarbeiter (hier BRM), aber auch für die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.
BRV ist im Falle einer Kündigung Sprecher/in des Betriebsrats. Mehr nicht.
Ihre Aufgabe ist in diesem Fall die Übermittlung des Beschlusses des Betriebsrats an den AG.
Erstellt am 19.10.2010 um 18:30 Uhr von Kölner
@rieseweber
Bei einem Widerspruch ist der BR (vertreten durch den BRV) beteiligter Dritter.
Erstellt am 19.10.2010 um 18:41 Uhr von fortuna
@rieseweber, matze hat schon gesagt, daß die Frage sehr allgemein ist. Auf jeden Fall müßte sie/er beide Seite anhören.
@kölner, widerspruch gegen die Kündigung, wie ist der BRV beteiligter Dritter?
Erstellt am 19.10.2010 um 18:51 Uhr von Lotte
all,
ich will ja nicht stören, aber hier geht es offensichtlich um § 103 BetrVG, also nicht um Widerspruch.
rieseweber,
sie sollte dafür sorgen, eine BR Sitzung zum TOP einzuberufen und Ihr Gremium aufklären zum § 103 BetrVG. Dazu vorher mal in die Kommentierung gucken.
Das BRM muss durch ein EBRM vertreten werden, da es persönlich betroffen ist, sollte aber gehört werden.
Uuuups, hab gerade erst die Überschrift gelesen. Also geht es um die Zeit nach der Sitzung?
Dafür sind die Infos aber mehr als dürftig. Hängt ja alles davon ab, wie sich der BR verhalten hat und was der AG nun macht....
Erstellt am 19.10.2010 um 21:23 Uhr von rieseweber
Aktueller Fall, die Meinungsfreiheit hier, von BR würde mir vielleicht weiterhelfen!
Der BRV bekommt von der Geschäftsleitung, die Mitteilung über die Ausserordentl.Kündigung
eines BR- Mitgl. z.B. Montag
Tel. werden die BR- Mitgl. für Dienstag zur Ausserordentl. BR-Sitzung geladen, mit der Begründung der 3 Tage- Frist.
Die Begründung: nicht ordnungsgemäße Abrechnung der Betriebsratsstunden.
Erstellt am 19.10.2010 um 22:01 Uhr von Lotte
rieseweber,
ich weiß immer noch nicht so recht, was Du jetzt wissen willst?
Von Ferne zu beurteilen, was da bei Euch gerade zu Recht oder Unrecht passiert ist ziemlich unmöglich. Vor allem bei den wenigen Informationen.
Erstellt am 19.10.2010 um 23:24 Uhr von rieseweber
Das betroffene BR- Mitgl. sollte gehört werden, der BRV sollte dem Gremium über die Stellungnahme Berichten, um dann gemeinsam den Sachverhalt zu diskutieren.
Eine verurteilung auf Grund aussergewöhnlichen Beweisen, mit nicht ausreichendem Sachverhalt,gegenüber einem BR-Mitglied, bedarf der Klärung. Wenn dann der BRV auch noch
durch seine negativen Äusserungen über das betroffene Mitglied (grobe Pflichtverletzung)
Stimmung macht, wie frage ich mich, oder besser gefragt, wie werden die Entscheidungen der einzelnen BR ausfallen??? Beeinflusst oder nicht Beeinflusst ???
Ach übrigens,das Betroffene BR-Mitgl. wurde erst gar nicht gehört, man beachte auch mal den Zeitabstand, Mo./ Di . Zudem ist das betroffene Mitgl. im Krankenstand.
Nochmals, meine Frage, wie sollte sich der BRV verhalten????
Erstellt am 19.10.2010 um 23:47 Uhr von Raabe
Nochmals, meine Frage, wie sollte sich der BRV verhalten????
So wie alle BRM. Der Kündigung nicht zustimmen und von einem Richter über die Rechtmäßigkeit entscheiden lassen.
Erstellt am 20.10.2010 um 00:25 Uhr von paula
@rieseweber
du willst doch gar kein Tipp wie der BRV sich verhalten soll sondern eine Meinung zu seinem Verhalten. Das könnt ihr aber doch vor Ort viel besser klären! Oder meinst du wirklich dein BRV oder die anderen BRM interessiert was wir hier meinen?
Erstellt am 20.10.2010 um 10:08 Uhr von fortuna
@paula,du willst doch gar kein Tipp wie der BRV sich verhalten soll sondern eine Meinung zu seinem Verhalten.
ich glaube nicht, daß rieseweber keinen Tip will, wie Du schreibst. Sondern, daß reiseweber dem betr. BRM helfen will und nicht weiß wie. Ein BRV sollte sich nicht negativ äußern, sondern neutral sein. Ansonsten auf keinen Fall der ao Kündigung zustimmen und den AG vor Gericht gehen lassen.
Erstellt am 20.10.2010 um 11:33 Uhr von paula
@fortuna
rieseweber schreibt:
"Das betroffene BR- Mitgl. sollte gehört werden, der BRV sollte dem Gremium über die Stellungnahme Berichten, um dann gemeinsam den Sachverhalt zu diskutieren.
Eine verurteilung auf Grund aussergewöhnlichen Beweisen, mit nicht ausreichendem Sachverhalt,gegenüber einem BR-Mitglied, bedarf der Klärung. Wenn dann der BRV auch noch
durch seine negativen Äusserungen über das betroffene Mitglied (grobe Pflichtverletzung)
Stimmung macht, wie frage ich mich, oder besser gefragt, wie werden die Entscheidungen der einzelnen BR ausfallen??? Beeinflusst oder nicht Beeinflusst ???
Ach übrigens,das Betroffene BR-Mitgl. wurde erst gar nicht gehört, man beachte auch mal den Zeitabstand, Mo./ Di . Zudem ist das betroffene Mitgl. im Krankenstand."
Er hat also eine ganz klare Meinung dazu wie er das Verhalten des BRV findet! Da brauch er keinen Ratschlag und meine Meinung zu dem Vorgang kann ich ganz locker für mich behalten
Erstellt am 20.10.2010 um 12:05 Uhr von fortuna
@paula, Er hat also eine ganz klare Meinung dazu wie er das Verhalten des BRV findet! Da brauch er keinen Ratschlag und meine Meinung zu dem Vorgang kann ich ganz locker für mich behalten
sind wir nicht alle Betriebsräte und hat rieseweber kein Recht auf unsere Meinung?
Von Kollegialität kann man nicht sprechen, wenn nicht im Forum, wo dann?
Es gibt sicher welche, die das ein wenig anders sehen, als DU :-)))
Erstellt am 20.10.2010 um 12:30 Uhr von Lotte
fortuna,
"sind wir nicht alle Betriebsräte und hat rieseweber kein Recht auf unsere Meinung?"
Jeder hat sicher das Recht auf eine eigene Meinung, aber auf die Meinung eines anderen?
Aber Du hast das doch schon treffend formuliert: Der BR ist sicher kein Richter und sollte sich das auch nicht anmaßen.
Erstellt am 20.10.2010 um 12:37 Uhr von paula
um mir eine Meinung zu diesem Vorgang zu bilden würde ich gerne den Sachverhalt auch vom BRV hören über den hier so viel gesprochen wird.... Jeder der mit AG zu tun hat weiss doch wie sich Sachverhaltsdarstellungen und deren Bewertung unterscheiden können
Erstellt am 20.10.2010 um 18:44 Uhr von rieseweber
Diskussionsforum rund um die Betriebsratsarbeit, irgendjemand hat mir mal geraten, doch mal reinzuschauen. Da ich auf die Erfahrungswerte von BR setzte, stellte ich eine Frage, die für mich aktuell u. zum erstenmal in dieser Form vorgekommen ist, natürlich beschäftigt mich
als BR diese Situation. Durch Diskussionen im Forum u.der Erfahrung langjähriger BR,erhoffte
ich mir, ja was eigentlich??? Ganz ehrlich,nicht was ich vorgefunden habe.
Ich frage mich jedoch, warum dies ein Diskussionsforum ist ? Dazu gehört Reden , Schreiben
u. Meinungsaustausch, auf Grund von Erfahrungswerten.
Meine Erkenntnis ist enttäuschend,aber damit kann ich Leben.
Danken möchte ich denjenigen Personen, die meine Frage richtig verstanden haben. :-))))
Erstellt am 20.10.2010 um 19:37 Uhr von rainerw
@rieseweber
Nicht gleich sauer sein. Diskusionen entstehen duch verschiedene Auffassungen eines Problems.
Wie ist es wenn Wir die Angaben von rieseweber einfach als aktuellen Sachstand betrachten? In meinen Augen hat er nichts anderes getan als auf Fragen geantworten und sie kurz und knackig dargelegt. Steht irgendwo etwas was seine persönliche Meinung dazu ist? Wenn ja, dann sorry das ich das überlesen habe.
Wenn ich den Eingang jetzt für mich richtig interpretiere ist das zu Kündigende BRM von der Geschäftsleitung und dem BRV gehört worden. Das erstere mag ja in Ordnung sein, aber dann....... In § 102 Abs1 Satz 1, der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Hier bitte ich nicht nur den einen Satz zu lesen, sonder auch die Kommentierung ab Rn 56 im Fitting zu leben; zumal das BRM wohl auch nicht vo BR gehört wurde. Und hier rede ich vom BR und nicht vom BRV. Also durchaus Fehler einer mangelhaften Anhörung. JedesBetriebsratsmitglied sollte sich in so einem Fall ein eigenes Bild machen können. Allein aus diesem Grund würde ich der Kündigung wiedersprechen.
Ob er sich dann tatsächlich Stunden erschlichen hat oder nicht, können wir hier nicht beurteilen da wir den Sachverhalt nicht kennen und das ja auch nicht Teil der Frage ist. Letztendlich ist das aber unerheblich und ich würde dem nach § 103 BetrVG zu kündigenden raten Kündigungsschutzklage einzureichen. Ich denke auch mal das es dies war worauf @fortuna aus war.
Erstellt am 20.10.2010 um 19:51 Uhr von Lotte
rainer,
wieso kommt Ihr alle immer auf Widerspruch? Es geht um Zustimmungsverweigerung und um § 103 BetrVG
Erstellt am 20.10.2010 um 19:58 Uhr von rainerw
Lotte,
Sorry, da hast Du natürlich recht. Das kam jetzt daher weil ich die mangelhafte Anhörung aus dem §102 BetrVG gelesen habe. Ganz viel schäm.
Erstellt am 20.10.2010 um 23:55 Uhr von rieseweber
@rainerw, BRM wurde weder von BRV noch vom Gremium zu der Anhörung eingeladen,
noch konnte er hier Stellungnahme beziehen. Nur das Schreiben vom AG wurde 10 Minuten vor der Sitzung verteilt, zur Kenntnisnahme.
Erstellt am 21.10.2010 um 00:14 Uhr von rainerw
Na dann kann ich nur für den AG hoffen das er Beweise hat die Durch nichts zu erschüttern sind. Den Rest hatte ich ja schon oben beschrieben.
Erstellt am 21.10.2010 um 00:19 Uhr von Raabe
Was soll der Arbeitgeber deiner Meinung nach beweisen?