Recht auf Gleichbehandlung in der Kurzarbeitszeit oder Chefwillkür ausgesetzt?
Hallo, hab folgendes Problem,
Meine Firma macht seit 1.03.09 teilweise Kurzarbeit, die Geschäftsleitung hat die Schichtleiter angewiesen unterschiede in den Eisatzplänen zu machen, ungeliebte Mitarbeiter , also z.B. Leute die durch Krankheit negativ aufgefallen sind oder andere die mal den Mund aufgemacht haben werden daher gar nicht bzw. deutlich weniger eingesetzt. Kann ein Geschäftsführer und eine Personalchefin derartige Entscheidungen treffen? und vor allem meine Frage, herrscht in einem Bertieb Rechtlosigkeit ohne Betriebsrat? oder kann man sein Recht auf Gleichbehandlung einfordern? Leider haben wir noch keinen Betriebsrat ( kommt aber bald,Wahl noch diese Woche). Ihre Meinung würde mich sehr Interessieren. MfG
Community-Antworten (4)
03.03.2009 um 12:46 Uhr
@kuno900 Es sollte eigentlich nicht so sein! Fragt doch mal bei der Gewerkschaft nach, was zu unternehmen ist, bis der BR steht.
03.03.2009 um 18:19 Uhr
ungeliebte Mitarbeiter , also z.B. Leute die durch Krankheit negativ aufgefallen sind oder andere die mal den Mund aufgemacht haben werden daher gar nicht bzw. deutlich weniger eingesetzt.
??? Kurzarbeit als Belohnung !?! Eigendlich sollte jemand froh sein KEINE KURZARBEIT zu machen ...
03.03.2009 um 20:29 Uhr
@Trosidorfer, vielleicht habe ich die Sache nicht ganz richtig erklärt.
Versuche es noch einmal, Also wir haben sozusagen 50% Kurzarbeit, das war schon mal so vor 2 Jahren, damals haben wir gerechter Weise 1 Woche gearbeitet( mit 100% Lohn & andere Woche zu Hause mit 60 oder 67% Lohnfortzahlung , jetzt mit neuer Personalchefin ist es so das die Leute die wegen Krankheit oder anderweitig aufgefallen sind nur 1 Woche pro Monat arbeiten dürfen oder manche auch gar nicht arbeiten dürfen, Sie bekommen also für 3 Wochen Kurzarbeitrgeld oder Manche sogar für den ganzen Monat, das Kurzarbeitergeld, bei den "guten Kollegen" ist es also so das Sie 2 oder manche sogar 3 Wochen arbeiten dürfen,also weniger finanzielle Einbuße haben. Also es ist nicht so das jemand Kurzarbeit als Belohnung versteht. ich hoffe das ich die ungerechtigkeit bzw. die Willkür jetzt besser erklären konnte. MfG Kuno900
05.03.2009 um 07:01 Uhr
@kuno900 Aufjedenfall beim Arbeitsamt melden . Kurzarbeit sollte gleichgerecht verteilt werden ... Eine Verteilung der KA nach Lust und Laune ist zu Unterbinden. Bei einer finanziellen einbuße,sollte aufjedenfall was unternommen werden. Miteilungen an die Gewerkschaft und dem Arbeitsamt sind die ersten schritte. Gruß Markus
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