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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsverlagerung an anderen Standort

B
Betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie sieht es bitte mit dem Mitbestimmungsrecht bei der beabsichtigten Auslagerung von Telefongespräche aus? Bei uns ist angedacht, eingehende Telefonate an einen anderen Standort zu verlagern, angeblich, um die Mitarbeiter an unserem Standort zu entlasten, damit diese mehr Zeit für das Tagesgeschäft haben. Der Betriebsrat hat jedoch den Verdacht, dass hier Arbeit verlagert werden soll, um Personal einsparen zu können. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht, d.h. kann der der Arbeitsverlagerung widersprechen oder besteht lediglich eine Informationspflicht der Geschäftsführung?

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Community-Antworten (3)

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paula

05.08.2009 um 14:02 Uhr

Könnte der Entfall der Telefonie evtl. eine Versetzung im Sinne von § 99 BetrVG sein? Wie stark ändert sich die Arbeit des Einzelnen?

Ggf. könnte es sich auch um eine Betriebsänderung gem § 111 BetrVG sein...

Hier ist der zugrundeliegende Sachverhalt sehr wichtig. Was verändert sich tatsächlich. Was bedeutet es für die Arbeit des AN

B
Betriebsrat

05.08.2009 um 15:40 Uhr

Hallo Paula,

vielen Dank für deine Antwort. Also, es sieht hier so aus, dass nur die Tätigkeit des Telefonierens an einen anderen Standort verlagert werden soll, damit angeblich die Mitarbeiter ihr weiteres tägliches Tagesgeschäft besser erledigen können, weil derzeit überlastet. Sonst bleibt also, die Arbeit des Einzelnen unverändert, nur telefonieren fällt weg. Ich habe jedoch den Verdacht, dass das so eine schleichende Betriebsverlegung sein soll...... Wenn wir jedoch hier nicht mitgestimmungspflichtig sind, können wir wohl kaum was dagegen tun, oder?

P
paula

06.08.2009 um 14:50 Uhr

macht doch einfach mal einen Vorstoss beim AG Richtung § 111 BetrVG. Mal sehen was passiert... Aus der Ferne kann ich Dir leider keinen konkreteren Tipp geben

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