Hallo,
wie sieht es bitte mit dem Mitbestimmungsrecht bei der beabsichtigten Auslagerung von Telefongespräche aus? Bei uns ist angedacht, eingehende Telefonate an einen anderen Standort zu verlagern, angeblich, um die Mitarbeiter an unserem Standort zu entlasten, damit diese mehr Zeit für das Tagesgeschäft haben. Der Betriebsrat hat jedoch den Verdacht, dass hier Arbeit verlagert werden soll, um Personal einsparen zu können. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht, d.h. kann der der Arbeitsverlagerung widersprechen oder besteht lediglich eine Informationspflicht der Geschäftsführung?