Erstellt am 05.08.2009 um 12:02 Uhr von paula
Könnte der Entfall der Telefonie evtl. eine Versetzung im Sinne von § 99 BetrVG sein? Wie stark ändert sich die Arbeit des Einzelnen?
Ggf. könnte es sich auch um eine Betriebsänderung gem § 111 BetrVG sein...
Hier ist der zugrundeliegende Sachverhalt sehr wichtig. Was verändert sich tatsächlich. Was bedeutet es für die Arbeit des AN
Erstellt am 05.08.2009 um 13:40 Uhr von Betriebsrat
Hallo Paula,
vielen Dank für deine Antwort.
Also, es sieht hier so aus, dass nur die Tätigkeit des Telefonierens an einen anderen Standort verlagert werden soll, damit angeblich die Mitarbeiter ihr weiteres tägliches Tagesgeschäft besser erledigen können, weil derzeit überlastet. Sonst bleibt also, die Arbeit des Einzelnen unverändert, nur telefonieren fällt weg. Ich habe jedoch den Verdacht, dass das so eine schleichende Betriebsverlegung sein soll......
Wenn wir jedoch hier nicht mitgestimmungspflichtig sind, können wir wohl kaum was dagegen tun, oder?
Erstellt am 06.08.2009 um 12:50 Uhr von paula
macht doch einfach mal einen Vorstoss beim AG Richtung § 111 BetrVG. Mal sehen was passiert... Aus der Ferne kann ich Dir leider keinen konkreteren Tipp geben