Hallo,
wir sind immer noch etwas verwirrt, was eine Neuwahl und Einladung zur Sitzung angeht, nachdem der komplette Vorsitz zurück getreten ist. Es ist zwar weiterhin klar, dass alles unverzüglich geschehen muss...allerdings steht im § 26 BetrVG auch, dass die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR gelten und das hieße ja, dass nicht der BA einlädt, sondern der ehemalige Wahlvorstand.
Da wir absolut keinen Fehler machen möchten, weil der ehemalige Vorsitz anscheinend sehr erpicht darauf ist, solche zu finden, bitten wir um Hilfe.