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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV im Urlaub - wer läd ein?

W
Wels
Jul 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser BRV ist aktuell im Urlaub und der Stellvertreter auch. Meine Frage: Wer läd jetzt zur BR-Sitzung bzw. zum Betriebsausschuss ein?

Mir ist bewusst, dass Betriebsräte theoretisch auch im Urlaub an Sitzungen teilnehmen können. Aber kann auch vertretungsweise jemand anderes einladen?

Ich selbst bin "nur" in Assistenzfunktion tätig, selbst kein BR. Kann ich in Auftrag des BRV eine Sitzung einberufen, an der er selbst nicht teilnimmt? (Ich lade üblicherweise auch ein, wenn er da ist, haben wir in der Geschäftsordnung festgehalten).

Viele Grüße Wels

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Community-Antworten (6)

U
UdoWoe

09.07.2020 um 10:37 Uhr

Da du "nur" in Assistenzfunkion bist, kannst du nicht einladen. Der BR hätte sich überlegen müssen, wie die weitere Reihenfolge im Falle der Verhinderung von BRV und Stellvertreter ist. Dies macht man üblicherweise in der Geschäftsordnung, oder wie wir es gemacht haben (da wir dies auch vergessen hatten), als Beschluß auf einer Sitzung. Ich würde es folgendermaßen machen: ein BR-Mitglied beauftragt dich die Einladung in dessen Namen zu versenden. Ich würde dann aber den Punkt der Vertretung als erstes auf die TO setzen und die Reihenfolge für die Zukunft festlegen. Die Sitzung kann jedes BR-Mitglied im Verhinderungsfall von BR und Stellvertretung leiten. Der BRV könnte dich auch aus dem Urlaub heraus beauftragen die Einladung zu versenden. Dazu unterbricht er seinen Urlaub. Aber dies entscheidet der BRV (Urlaub ist Urlaub).

W
Wels

09.07.2020 um 10:46 Uhr

Danke! Ja, wir sollten wirklich die weitere Reihenfolge festlegen. (Oder eben nicht beide gleichzeitig in Urlaub.)

C
celestro

09.07.2020 um 11:03 Uhr

"Dazu unterbricht er seinen Urlaub."

Nö!

U
UdoWoe

09.07.2020 um 11:15 Uhr

@celestro: Du hast ja Recht. Er muss/kann/sollte seinen Urlaub nicht unterbrechen. Es gibt aber (leider) BRV die dies machen (kennen da einen). Sollte er seinen Urlaub nicht unterbrechen, dann müsste in diesem genannten Fall ein anderes BR-Mitglied sich bereit erklären die Einladung zu übernehmen (entweder eine festgelegte Reihenfolge oder der Dienstälteste oder ....). Nur: Die Assistenz darf die Einladung nicht ohne Auftrag versenden. Das war ja die ursprüngliche Frage.

T
Thomas63

10.07.2020 um 10:12 Uhr

Da das Problem bekannt ist solltet Ihr gemeinsam besprechen wie dies in Zukunft geregelt werden soll. Wir machen es so das mein Stellv. und ich grundsätzlich den Urlaub absprechen. Da es trotzdem vorkommen kann das der andere z.B. krank wird haben wir in der Geschäftsordnung geregelt das der Betriebsausschuss Sitzungen organisiert und auch leitet. Dort ist auch eine Namentliche Reihenfolge festgelegt damit es keine unklarheiten gibt. Das gibt den BRs klarheit und Sicherheit im Handeln. Egal wie, Ihr solltet es besprechen und Regeln damit der Arbeitgeber keinen Schmuh machen kann indem er die Handlungsunfähigkeit des BRs ausnutzt..

C
celestro

10.07.2020 um 11:03 Uhr

@UdoWoe

Du hast mein "Nö" glaube ich falsch verstanden. Der Punkt ist ... wenn der BRV die Einladung verfasst, dann ist das sein Privatvergnügen. Rechtlich unterbricht er damit aber seinen Urlaub nicht.

"Egal wie, Ihr solltet es besprechen und Regeln damit der Arbeitgeber keinen Schmuh machen kann indem er die Handlungsunfähigkeit des BRs ausnutzt.."

Der BR ist mit BRV und S-BRV im Urlaub keineswegs handlungsunfähig.

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