Erstellt am 09.07.2020 um 08:37 Uhr von UdoWoe
Da du "nur" in Assistenzfunkion bist, kannst du nicht einladen. Der BR hätte sich überlegen müssen, wie die weitere Reihenfolge im Falle der Verhinderung von BRV und Stellvertreter ist. Dies macht man üblicherweise in der Geschäftsordnung, oder wie wir es gemacht haben (da wir dies auch vergessen hatten), als Beschluß auf einer Sitzung.
Ich würde es folgendermaßen machen: ein BR-Mitglied beauftragt dich die Einladung in dessen Namen zu versenden. Ich würde dann aber den Punkt der Vertretung als erstes auf die TO setzen und die Reihenfolge für die Zukunft festlegen. Die Sitzung kann jedes BR-Mitglied im Verhinderungsfall von BR und Stellvertretung leiten.
Der BRV könnte dich auch aus dem Urlaub heraus beauftragen die Einladung zu versenden. Dazu unterbricht er seinen Urlaub. Aber dies entscheidet der BRV (Urlaub ist Urlaub).
Erstellt am 09.07.2020 um 08:46 Uhr von Wels
Danke! Ja, wir sollten wirklich die weitere Reihenfolge festlegen. (Oder eben nicht beide gleichzeitig in Urlaub.)
Erstellt am 09.07.2020 um 09:03 Uhr von celestro
"Dazu unterbricht er seinen Urlaub."
Nö!
Erstellt am 09.07.2020 um 09:15 Uhr von UdoWoe
@celestro: Du hast ja Recht. Er muss/kann/sollte seinen Urlaub nicht unterbrechen.
Es gibt aber (leider) BRV die dies machen (kennen da einen).
Sollte er seinen Urlaub nicht unterbrechen, dann müsste in diesem genannten Fall ein anderes BR-Mitglied sich bereit erklären die Einladung zu übernehmen (entweder eine festgelegte Reihenfolge oder der Dienstälteste oder ....).
Nur: Die Assistenz darf die Einladung nicht ohne Auftrag versenden. Das war ja die ursprüngliche Frage.
Erstellt am 10.07.2020 um 08:12 Uhr von Thomas63
Da das Problem bekannt ist solltet Ihr gemeinsam besprechen wie dies in Zukunft geregelt werden soll.
Wir machen es so das mein Stellv. und ich grundsätzlich den Urlaub absprechen. Da es trotzdem vorkommen kann das der andere z.B. krank wird haben wir in der Geschäftsordnung geregelt das der Betriebsausschuss Sitzungen organisiert und auch leitet. Dort ist auch eine Namentliche Reihenfolge festgelegt damit es keine unklarheiten gibt. Das gibt den BRs klarheit und Sicherheit im Handeln.
Egal wie, Ihr solltet es besprechen und Regeln damit der Arbeitgeber keinen Schmuh machen kann indem er die Handlungsunfähigkeit des BRs ausnutzt..
Erstellt am 10.07.2020 um 09:03 Uhr von celestro
@UdoWoe
Du hast mein "Nö" glaube ich falsch verstanden. Der Punkt ist ... wenn der BRV die Einladung verfasst, dann ist das sein Privatvergnügen. Rechtlich unterbricht er damit aber seinen Urlaub nicht.
"Egal wie, Ihr solltet es besprechen und Regeln damit der Arbeitgeber keinen Schmuh machen kann indem er die Handlungsunfähigkeit des BRs ausnutzt.."
Der BR ist mit BRV und S-BRV im Urlaub keineswegs handlungsunfähig.