Arbeitszeit kürzen nach Elternzeit
Guten Morgen
Ich habe da mal eine Frage. Eine Mitarbeiterin die die letzten 3 Jahre in Elternzeit verbrachte, möchte wieder einsteigen allerdings nur als Teilzeitkraft. Jetzt ist die Lage bei uns so das die Geschäftsführung sowie ihre alte Abteilung sie nicht mehr als Mitarbeiterin haben wollen, da sie früher in ihrer Abteilung ziemlich viel Gemoppt hat. Die GF hat ihr nun eine Vollzeitstelle angeboten in der Hoffnung das sie diese ablehnt. Ich habe allerdings im Hinterkopf das man ihr die Arbeitszeit kürzen muss aber in welchem Zeitraum. Tariflich sind wir an nichts gebunden.
Community-Antworten (3)
19.10.2010 um 11:42 Uhr
schau einmal in § 8 TzBfG
19.10.2010 um 12:01 Uhr
da hat der ArbGeb aber Glück, dass die Dame erst nach Ablauf der 3 Jahre in Teilzeit zurückkommen will... §8 TzBfG fordert ja "nur" betriebliche Gründe, die der Teilzeit entgegenstehen. Nach BEEG wären noch dringende betriebliche Gründe notwendig gewesen...
19.10.2010 um 17:43 Uhr
Hallo, Aragon -
die Mitarbeiterin kann (wie Paula schon geschrieben hat) den Antrag auf Teilzeit nach dem genannten Gesetz stellen. Im Gesetz steht auch, aus welchen Gründen der Arbeitgeber dem Antrag stattgeben muss bzw. seine Zustimmung verweigern kann.
Hier könnte es aber auch um einen anderen Punkt gehen: Sie hat das Recht auf einen mit ihrer vor der Elternzeit ausgeübten Tätigkeit vergleichbaren Arbeitsplatz, wenn sie wiederkommt. Sie hat nicht das Recht auf ihren alten Arbeitsplatz. Sollte der Arbeitgeber sie woanders adäquat einsetzen können, darf er das.
Schöne Grüße von Saxonia
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