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Elternzeit (Teilzeitarbeit) - Ist es sinnvoll einen Antrag auf 3 Jahre Elternzeit zu stellen?

V
viktoria
Jan 2018 bearbeitet

Eine Frage an die praxisnahen Betriebsräte:

  1. Ist es sinnvoll einen Antrag auf 3 Jahre Elternzeit zu stellen?? Oder wären weniger angebracht?? Nach diesen würde ich gerne wieder in Vollzeit arbeiten.

  2. Wenn ich einen Antrag auf 3 Jahre Elternzeit stelle, davon ein Jahr aussetze (Babypause mache) und im zweiten Jahr in Teilzeit (bis 30 h) arbeiten komme, kann ich dann die Stunden wieder anheben, so dass sich wieder eine Vollzeitstelle für mich ergibt oder aber die Stunden auf z. B. 15 Stunden kürzen?? Mir ist klar, dass dann die Elternzeit "erloschen" wäre, oder??

Für Kommentare und Anregungen bedanke ich mich im Voraus!

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Community-Antworten (2)

D
DocPille

25.10.2007 um 17:45 Uhr

Auf wieviel Jahre man die Elternzeit beantragt sollte jeder mit sich selbst ausmachen.

Aber man sollte bedenken,wenn nur für ein Jahr beantragt wird,fällt das zweite Jahr weg.Teilzeit ist während der Elternzeit grundsätzlich möglich,sollte aber möglichst schan beim antrag auf Elternzeit dem AG signalisiert werden. Nach Abschluss der Elternzeit kommt man automatisch wieder auf sein altes Arbeitsverhältnis zurück.

L
Lotte

25.10.2007 um 21:09 Uhr

Viktoria, laut http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung sollte man längstens für zwei Jahre die Elternzeit beantragen, damit man das dritte Jahr flexibel hält: "Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.)"

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