2 köpfiger GBR
Über einen GBR mit nur 2 Mitgliedern wird wenig gesagt. Einberufung zur konstituierenden Sizung ist klar, dann Bestellung Wahlleiter und Wahl des Vorsitzenden. Was ist bei 1 zu 1 Stimmen ??? Gilt § 47 Abs. 7 BertrVG ?? Muss man sich zu dieser Sitzung mit nur 2 Mann und großer Entfernung wirklich treffen ?? wer kann hier Tipps geben ??
Community-Antworten (3)
18.10.2010 um 23:57 Uhr
@lancelot Beide Betriebe haben weniger als/genau 3 BR-Mitglieder?
19.10.2010 um 10:19 Uhr
beide betriebe haben je 1 BR, weil sie unter 20 MA haben, der eine Betrieb 16 MA, der andere 9 MA
19.10.2010 um 12:46 Uhr
@lancelot,
was meinst du mit 1 zu 1 Stimmen?? Bei der Wahl zum GBRV? oder generell bei Beschlussfassungen? Der § 47 gibt da genau auskunft wie zu verfahren ist. In deinem Beispiel hätte der Kollg. mit den 16 MA mehr Stimmenanteile, also sollten sich die beiden genau absprechen/prüfen bevor sie einen Beschluss fassen.
Trittin, § 47 BetrVG, Rn 78 1. Beschlussverfahren
Über Streitigkeiten, die die Errichtung, wirksame Bestellung bzw. Abberufung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, Mitgliederzahl und Zusammensetzung des GBR sowie das Stimmengewicht seiner Mitglieder, die Wirksamkeit einer gemäß Abs. 4 und 5 getroffenen TV oder BV sowie die Zuständigkeit der ESt. und die Wirksamkeit ihres Spruchs betreffend, entscheiden gemäß § 2 a ArbGG die ArbG im Beschlussverfahren. Örtlich zuständig ist das ArbG am Sitz des UN (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG).
D.h., wenn ihr euch nicht einig werden könnt, kann es nur über eine Einigungsstelle/ArbG geklärt werden.
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