Verletzung der Mitbestimmung
Hallo Zusammen!
Letzten Freitag haben alle unsere Arbeitnehmer von der Hausleitung ein Beurteilungsdokument bekommen. Dort kann der Arbeitnehmer sich selbst einschätzen mit der Note 1 bis 5. Das gleiche mach der Vorgesetzte für ihn. Also ne Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung des jeweiligen Arbeinehmers. Nur wurde dem Betriebsrat nichts zugespielt und meines Erachtens ist das eine grobe Verletzung der Mitbestimmung. Nun könnte man einen Beschluss fassen auf Unterlassung bzw. für die Arbeitneher, die die Beurteilung schon abgegeben haben, die Entfernung aus der Personalakte. Recht dazu der Beschluss an den Arbeitgeber oder muss ich da gleich in Richtung Arbeitsgericht gehen? Bin etwas überfordert, Sorry! :(
Gruß Mighty
Community-Antworten (1)
18.10.2010 um 18:55 Uhr
Im Prinzip reicht der Hinweis auf §94 BetrVG. Also weist ihn erstmal freundlich aber bestimmt auf euer Mitbestimmungsrecht hin. Vielleicht "wußte er das einfach nicht" hust.
Wenn der ArbGeb euren Beschluss ignoriert, bleibt nur das ArbG.
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