Erstellt am 18.10.2010 um 16:13 Uhr von pfeilenbogen
Er muss, sonst können keine rechtsültige Beschlüsse gefasst werden. BRV begeht grobe Pflichtverletzung § 23 BetrVG. Am besten Mehrheit finden BRV abwählen und nuen BV wählen.
Erstellt am 18.10.2010 um 16:13 Uhr von KBlitz
Der Vorsitzende bestimmt die Tagesordnung, § 29 Abs. 2 BetrVG. Die Tagesordnung muss rechtzeitig - spätestens 3 Tage vor der Betriebsratssitzung - bekannt sein. In der Betriebsratssitzung ist es möglich, die Tagesordnung zu ergänzen. Ein neuer Tagesordnungspunkt muss auf der Betriebsratssitzung einstimmig angenommen werden.
Wenn die 3-Tages-Frist zur Bekanntgabe der Tagesordnung nicht eingehalten wird, ist der Beschluss des Betriebsrats ungültig (rechtsunwirksam).
In der Tagesordnung für die Betriebsratssitzung müssen die einzelnen Punkte konkret benannt werden und es muss deutlich sein, zu welchem Thema genau ein Beschluss gefasst werden soll (Beschlüsse sind sonst nicht gültig). Etwa: „Beschlussfassung zur Kündigung des Arbeitnehmers Erwin Müller". Ein allgemein formulierter TOP wie „Personelles“ oder „Kündigungen" ist nicht zulässig.
Lädt der Betriebsratsvorsitzende ohne Tagesordnung ein, sind wie ich bereits erwähnt habe die ganzen Beschlüsse nicht wirksam.
Zum einen habt ihr die Möglichkeit den Betriebsratsvorsitzenden abzuwählen, was ohne Probleme bei einer entsprechenden dreiviertel Mehrheit möglich ist.
Zudem würde ich einmal prüfen, ob ihr eine Geschäftsordnung habt in der noch mehr zur Thema Tagesordnung festgelegt wurde.
Verstößt der Betriebsratsvorsitzende hier gegen Pflichten, kann er wie jedes andere Betriebsratsmitglied nach § 23 Abs. 1 BetrVG mit dem Ausschluss aus dem Betriebsrat sanktioniert werden.
Bevor ihr aber so etwas macht, würde ich doch den Betriebsratsvorsitzenden einmal auf die Paragraphen aufmerksam machen und dem Gremium allgemein bei der nächsten Sitzung mitteilen, dass sämtliche bisherigen Beschlüsse unwirksam sind. Ich denke dann wird der Druck durch das Gremium so groß, dass er zukünftig sofort per Tagesordnung einlädt.
Erstellt am 18.10.2010 um 16:22 Uhr von Redbaron
Eine Geschäftsordnung haben wir nicht, und ich habe auch schon mal im Gremium das Thema angesprochen, uih da ging der aber ab, und dann hat er unter "Verschiedenens" das nochmal aufgegriffen, und hat dann auch noch dazu einen Beschluß gemacht ,,,, ich weiß auch nicht, aber er bekommt immer so um die 7 von 11 Stimmen für seine Beschlüße. Auch wenn ich ihm dann erklärte das dies nicht Rechtswirksam sei, so sagte er das ich mir sicher sein könnte das er alles Rechtens machen würde.
Einfach unbelehrbar der Typ
und neulich haben wir mal bei der Gewerkschaft angerufen .. hahahaha das war mal ne Coole aussage, die kennen sich nicht im Zivilrecht aus :-)
Erstellt am 18.10.2010 um 17:19 Uhr von KBlitz
Stimmenmehrheit hin oder her, sämtliche Beschlüsse sind ungültig und nicht rechtens, egal mit wieviel Stimmen diese gefasst wurden.
Somit ist niemand an entsprechende Beschlüsse aus eurem Gremium gebunden, solange es keine vernünftige Tagesordnung gibt.
Das ganze könnte man natürlich nun auf die Spitze treiben und am Anfang der nächsten Sitzung mitteilen und protokollieren lassen, dass aufgrund der nicht vorliegenden Tagesordnung, Du bei Beschlüssen nicht mitstimmen wirst und durch das Arbeitsgericht klären lässt, dass alle bisherigen Beschlüsse des Betriebsrates nicht wirksam sind, da die Tagesordnung nicht vorhanden war.
Hierzu musst Du jedoch alle Unterlagen zusammensuchen die Du hast und am besten durch ein weiteres Betriebsratsmitglied, welches hoffentlich auf deiner Seite ist ebenfalls bestätigen lassen das es keine anderen Unterlagen gab.
Würde mich wirklich mal interessieren, wie es weitergeht bei Euch.
Erstellt am 18.10.2010 um 17:43 Uhr von Redbaron
@KBlitz
so in etwa dachten wir (3-4BR Mitglieder) uns das auch, nur war Deine formulierung um längen besser .-) da ich bereit bin einen Steinigen weg zu gehen werde ich diese dann mal auf der nächsten BR Sitz. nach besprechen mit den anderen (auch Oposition genannt) mal anstreben :-) und ich werde dann berichten ...
Erstellt am 18.10.2010 um 18:13 Uhr von sanifair
Das ArbG macht keine Rechtsgutachten daher musst du dann konkret einzelne Beschlüsse angreifen. Kann mühsam werden.
Ich würde den AG auf das rechtswidrige verhalten des BRV hinweisen (damit ist er dann bösglaubig) und ihm die Folgen vor Augen führen. Wenn ihn das nicht juckt nur mal andeuten dass die Mehrheitsverhältnisse nicht so bleiben müssen und dann wird der ganze Mist aufgerollt. Da hat der AG wohl kaum Interesse dran
Erstellt am 18.10.2010 um 19:04 Uhr von Kölner
@all
Es gibt KEINE Verpflichtung, dass eine TO 3 Tage vor einer Sitzung vorliegen MUSS. Sie sollte vor der Sitzung da sein, damit entsprechende Beschlüsse möglich werden.
Die Vorgehensweise müsste aber erst einmal in der BR-Sitzung lauten:
"Hömma lieber BRV, Du lässt hier Beschlüsse fassen, deren Rechtmäßigkeit wenigstens zweifelhaft sind. Ich fordere Dich hiermit als BR-Mitglied auf, dem BR eine rechtmäßige TO zukommen zu lassen, damit wir überhaupt in der Lage sind, Beschlüsse zu fassen. Und diesen Satz protokollierst Du bitte, damit entsprechend im Zweifel auch ein Verfahren bei Gericht angeleiert werden kann."
Dieses perfide und unsinnige Umwegverfahren über § 23 BetrVG halte ich gelindegesagt für flüssig, überflüssig!
Erstellt am 18.10.2010 um 19:18 Uhr von KBlitz
Schlage auf der nächsten Sitzung doch einfach vor, den Betriebsratsvorsitzenden aber auch seinen Stellvertreter zu einem speziellen Vorsitzendenseminar zu entsenden. Hierzu solltet ihr vorher bereits Vorschläge haben die ihr einbringen könnt.
Schaut mal bei WAF rein, die haben da garantiert was ;-)
Dies wäre vielleicht noch der nette Weg, um ihm seine Fehler aufzuzeigen. Sollte dies nicht gelingen geht nur noch der steinige Weg der auch zu Unstimmigkeiten im Gremium führen wird.
Aber wenn es nicht anders geht - muss man dadurch.
Erstellt am 18.10.2010 um 19:34 Uhr von Lotte
Redbaron,
Ihr seid doch mit 4 KollegInnen genug, um mal einen Beauftragten einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft (vorher mit Gewerkschaftssekretär das Problem besprechen) zur Sitzung einzuladen. Mal sehen, wie dann das Thema erörtert wird. ;-)
Nicht immer gleich den 23er zücken, da gibt es doch u. U. kreativere Wege.
Erstellt am 20.10.2010 um 21:38 Uhr von redbaron
@Lotte
tja dazu müßte ersteinmal der BESTE KUMPEL bei der Gewerkschaft mich und mein Problem kennelerne, er kennt mich, aber nur aus behauptungen des BRV, und ist somit voreingenommen, und da wir dei Gewerkschaft haben die den Kuschelkurs 3.0 betreiben
Zitatauszug anfang:
sucht eher die Zusammenarbeit als die Konfrontation mit Politikern und Arbeitgebern
Zitatauszug ende:
http://www.cbgnetwork.com/3307.html
ein kleiner bericht dem ich sofort zustimmung gebe
die Kuscheln lieber als die was verändern wollen
also hat keinen zweck, und ich werde mich mich nicht zerfleischen lassen, ich werde wie es gewollt ist ..
"Mit dem Strom Schwimmen ist einfacher , als gegen den Strom Schwimmen"
in diesem Sinne vielen Dank für Eure Meinungen und Unterstützung
ende im gelände
MfG
Rebaron
Erstellt am 20.10.2010 um 21:43 Uhr von Lotte
redbaron,
sich nicht zu zerfleischen und manchmal einen Gang zurückzuschalten ist sicher nicht das Schlechteste. Was mir aber auffällt: Wieso reduzierst Du alles auf den BRV? Es gibt doch sicher noch mehr BRM und der BRV ist NICHT Euer Vorgesetzte.
Erstellt am 21.10.2010 um 15:35 Uhr von Petrus
@Lotte:
> Es gibt doch sicher noch mehr BRM und der BRV ist NICHT Euer Vorgesetzte.
Selbst wenn es noch mehr dieser BRM gibt: Was machst Du wenn die Mehrheit das anders sieht?
Erstellt am 21.10.2010 um 16:00 Uhr von PTNetty
Sind denn alle BRMs schon lange im Amt?
Haben alle BRMs schon Grundlagenschulungen hinter sich?
Bei dieser Schilderung eigentlich kaum vorstellbar.
Wie wäre es denn, wenn auf die Pflicht zur Fortbildung eines jeden BRMs hingewiesen würde? Und dann eine Grundlagenschulung einer entsprechenden Organisation im Hause zu favorisieren, an der alle BRMs (und sogar die Ersatzmitglieder) teilnehmen könnten? Dann könnten solche Differenzen besprochen und durch neutrale Hilfe von außen beigelegt werden und alle hätten zumindestens ein und die selbe Grundlage für weitere BRArbeit und deren Organisation.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 21.10.2010 um 16:42 Uhr von Petrus
@PTNetty: Alles gut und richtig. Die Frage bleibt trotzdem: Was machst Du wenn die Mehrheit das anders sieht? Vor der nächsten Wahl (also in drei Jahren) entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Und bis dahin..?
Erstellt am 21.10.2010 um 17:44 Uhr von Lotte
Petrus,
Überzeugungsarbeit.
Erstellt am 22.10.2010 um 09:33 Uhr von rkoch
Ich will auch noch mal auf die "Unwirksamkeit" eingehen.
Die "unwirksamkeit" der Beschlüsse stellt nur einer fest: Das Arbeitsgericht! Insofern sind die Beschlüsse nur "potentiell unwirksam". Wenn sie aber der Meinung des BR entsprechen (also mit Mehrheit gefasst wurden) können im Streitfall diese Beschlüsse i.d.R. immer geheilt werden. Ausnahme: Wenn durch den "unwirksamen" Beschluss Fristen abgelaufen sind.
Wenn keine wesentlichen Beschlüsse mit Außenwirkung zu fassen sind, ist eine falsche Ladung eigentlich immer unkritisch (im rechtlichen Sinne).
Kommen wir also zum SINN der rechtzeitigen Ladung mit TO: Die BRM sollen sich auf die Sitzung VORBEREITEN können. Soweit die BRM damit kein Problem haben, das ihre Vorbereitungszeit beschnitten wird, sollte man nicht mit Formalien auf den BRV schießen. Meine BRM haben z.B. selten(st) die Gelegenheit wirklich genutzt, sich "vorzubereiten". Sie verlassen sich im Wesentlichen auf meine Vorbereitung, ihre Kenntnisse (was wir durch intensive Schulung und Kenntnis des ganzen Betriebes - was bei unserer Größe noch kein Problem darstellt - erreicht haben) und die Diskussion während der Sitzung. Insofern sind in der Sitzung erst beschlossene TOP (was wegen der extrem kurzfristigen Entscheidungen unserer GF - Mehrarbeit bekommen wir z.B. immer erst am Sitzungstag während der Sitzung!) eher die Regel als die Ausnahme.
Ich will damit sagen: Es kommt doch auf die Situation im Gremium und die Situation der zu fassenden Beschlüsse an, ob eine Ladung X Tage vorher zwingend erforderlich ist. Wegen einer Formalie an sich muss man sich nicht zerfleischen. Hauptsache der Laden läuft!