W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Außerordentl. BR Sitzung; AG hat widersprochen, es wäre zu kurzfristig - darf er das?

S
shamane
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir haben am Dienstag für Freitag eine außerordentliche Sitzung einberufen.Der AG hat widersprochen, es wäre zu kurzfristig...darf er das? Meiner Meinung nach nicht(§30 BetrVG) Es geht um eine eventl. Umstruckturierung der Firma, wo wir sehr wahrscheinlich hintergangen werden, also die Sitzung wäre echt wichtig.

Danke, für jede schnelle Antwort ;-)

4.74304

Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

28.06.2007 um 00:11 Uhr

Wenn der Vorsitzende es für wichtig und richtig erachtet, eine Betriebsratssitzung kurzfristig einzuberufen, so muss der Arbeitgeber damit leben.

Aus meiner Sicht ist die Einladung selbst für eine "normale" Betriebsratssitzung noch rechtzeitig.

Also alles im grünen Bereich.

M
Mona-Lisa

28.06.2007 um 00:23 Uhr

@shamane, ihr informiert euren AG mit Datum und Uhrzeit, dass eine Sitzung stattfindet, damit er für Ersatz am Arbeitsplatz sorgen kann, fertig.

Fragt ihr ihn um Erlaubnis??? Guckst du: § 30 BetrVG DKK,
III. Unterrichtung des Arbeitgebers Rd. Nr. 10

R
rolfo2

28.06.2007 um 11:01 Uhr

Wie macht ihr das denn bei einer Anhörung zur fristlosen Kündigung, da ist doch die Zeitspanne genauso kurz ? Sagt da euer AG auch " das geht nicht ". Wenn ihr es für erforderlich haltet, könnt ihr jeden Tag eine Sitzung einmberufen

S
shamane

29.06.2007 um 00:21 Uhr

Hallo, danke für die Bestätigungen. Ich war also im Recht.

@Mona-Lisa, fragen nicht, haben nur mitgeteielt, das es so kommt, daraufhin der Widerspruch. Wir sind in ganz Deutschland verstreut, deshalb müssen wir mit Mietwagen fahren und dafür halt nen Antrag stellen zur KÜ. Findet jetzt aber doch statt ;-)

@rolfo2, den Fall hatten wir noch nicht, sind erst neu gegründet

Ihre Antwort