BetrVG23 Amtsenthebungsverfahren
Hallo zur Sache Ich war 12 Jahre Betriebsratsvorsitzender mit einem sehr guten 7 Mann Gremium und auch sehr erfolgreich von den Mitarbeitern geliebt. Sehr zum Leidwesen unserer Geschäftsführung, diese gingen den weg der Zerschlagung/ Teilung der Betriebe. Somit mußte sich unser BR (auch mit Einigungstelle) auflösen. Es gab neuwahlen und jetzt gehöre ich mit einigen wenigen alten BR Kollegen zu einen neu gewählten BR. In diesem neuen Gremium habe ich und meine restlichen zwei BR Kollegen keine Chance., dass heißt nicht das ich Amtsgeil auf das Amt des Vorsitenden bin, aber ich möchte einfach etwas bewegen. Und in diesen neuen BR kann ich und meine zwei BR Kollegen nichts wirklich tun.Wir möchten gern eine Amtsenthebungsklage des Vorsitzenden und dessen Stellv. anstreben. Grund Mir wird nicht nur die Mitarbeit verweigert sondern der Herr Vorsitzende ist auch schnell der Meinung z.B. Anhörungen bei Neueinstellungen keine ausserordentl. BR Sitzung einzuberufen. Sondern einfach die fristen vestreichen lassen. Werde ich da nicht um meine Mitbestimmung gebracht? Weiterhin lehnt er Schulungsanträge meinerseits ab mit der Begründung: Das Unternehmen hat derzeit kein Geld dafür. Wie ist ein Amtsenthebungsverfahren zu verstehen, können das 3 BR Mitglieder anstreben? Danke für die Antworten
Community-Antworten (5)
12.08.2009 um 23:55 Uhr
@heidibr
Ich war 12 Jahre Betriebsratsvorsitzender... stimnt dieses wirklich?? Könnte man bei deiser Frage& Fragestellung in Zweifel ziehen. Denn zum einen solltest Du in dieser Zeit auch durch Schulungen gewissen Kenntnisse erlangt haben.
Es würde nun nur noch fehlen, dass dei gewünschte Schulungen die BR 1 - 3 Schulungen sind.
12.08.2009 um 23:55 Uhr
12 jahre BRV und trotzdem keine ahnung - erschreckend !!!!
wenn du im BR keine mehrheit für deine vorhaben erreichen kannst, wird es wohl nichts werden............ der § 23 BetrVG ist eigentlich eindeutig, da nutzen dir deine 2 kumpane aus alten zeiten nichts, wenn du den vorsitzenden und den stellvertreter "eliminieren" willst
ob zudem ein gericht entscheiden würde, wegen grober pflichtverletzungen mitglieder des BR auszuschließen, halte ich zudem bei den von dir geschilderten fällen für zweifelhaft, weil nicht unbedingt so gravierend, wie du es gerne sehen würdest.... natürlich kann der BRV nicht selbstständig lehrgänge ablehnen aber du solltest nach 12 jahren wissen, wie man einen punkt auf die tagesordnung bekommt und dann wird halt abgestimmt und natürlich besteht ein MBR bei neueinstellungen, aber du solltest nach 12jahren wissen, was zu tun ist, um eine br-sitzung einberufen zu lassen (§ 29 BetrVG)
.. wenn du selbst anscheinend nicht damit fertig wirst, nicht mehr die erste geige zu spielen, bleibt dir nur übrig, durch kompetenz und sachverstand zu überzeugen vielleicht erkennen noch mehr br-mitglieder deine fähigkeiten an und du kannst sie zu einer neuwahl des vorsitzenden überzeugen...
probiers doch erstmal mit teamwork statt mit putsch......... aus deinem vortrag lese ich eine einstellung heraus, die mir nicht gefällt.....
13.08.2009 um 07:55 Uhr
Hmmmm, wenn das mal kein Fake ist hier... Da will der AG eienn BR "zerschlagen" (7er Gremium wohlgemerkt) in dem er den Betrieb teilt (interessant dabei wäre, ob beide neuen Betriebe BR fähig wären - aber selbst wenn wird es dann mit des Gründung des GBR interessant). Ich würde gerne wissen, wie sich die neuen Gremien zusammen setzen. 5 und 5? 5 und 3? 5 und 1? Egal, in diesem hier geschilderten BR sind 3 vom "gehaßten" alten und zwei neue. Und genau diese beiden werden BRV und Stelli? Und das wenn "kompetente" Leute da sind wo einer schon 12 Jahre lang erfolgreich BRV war?
Zum Rest wurde genügend geschrieben...
Alles sehr merkwürdig...
13.08.2009 um 11:06 Uhr
@heidibr Ein Amtsenthebungsverfahren für die beiden erscheint mir sehr aussichtslos. Du wirst Dich wohl damit abfinden müssen, das sich die "gute alte Zeit" geändert hat. Das der BRV nicht ordnungsgemäß handelt ist schon richtig und er hat auch nicht das Recht über Schulungen alleine zu entscheiden, dies ist, wie Du wissen müßtest eine Entscheidung des Gremiums. Auch wäre es für die Belegschaft wohl kaum das richtige Zeichen, wenn sich die BRM´s gegenseitig bekriegen. Solltest vielleicht mal das Gespräch mit dem BRV suchen oder einen Diskussionspunkt zu diesem Thema auf die Tagesordnung setzen lassen. Es ist zwar nicht einfach, wenn sich durch Zerschlagung eine eingespielter BR verändert, aber als ehemaliger BRV solltest Du doch eigentlich nach zwölf Jahren so viel Erfahrung haben um mit neuen Umständen und neuen Charakteren umgehen zu können. Im Sinne der MA müßt ihr euch wohl zusammenraufen, denn die sind es doch um die es geht.
15.08.2009 um 22:09 Uhr
heidibr Ein Verfahren gem.: §23 BetrVG kommt für euch nicht in Frage. Selbst dann nicht ,wenn ihr den Beschuldigten diverse grober Pflichtverletzungen nachweisen könntet.
Oder sollen der Vors. und Stellv. per Gericht von den Ämtern des Vors. und Stellv. enthoben werden? Wenn ja, könnten BR Mitglieder die Beschlüsse des BR in obige Sache beim ArbG überprüfen lassen. Wenn deine Gruppe die Mehrheit im BR hat, könnte der Vors. und Stellv. einfach von den Ämtern abgewählt werden. Hast du keine Mehrheit im BR , dürften selbst bei einer gerichtlichen Amtsenthebung, in einer neuen Sitzung die gleichen Kollegen wider zum Vors. und Stellv. gewählt werden.
Anders sieht es aus, wenn der Vors. eigenmächtig deine Betriebsratsarbeit blockiert, in dem er dich nicht zu Sitzungen einläd und deine Weiterbildung blockiert. Diesbezüglich dürfte der Weg zum Arbeitsgericht sinnvoll sein.
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