Eine betriebsratslose Firma A mit einem einzigen Betrieb (18 Mitarbeiter) wird mit einem anderen Unternehmen B verschmolzen.
B nimmt den Betrieb A auf, der in seiner Identität erhalten bleibt (gleiche Tätigkeit, gleicher Arbeitsort).
B hatte schon vorher mehrere Betriebe mit Einzel-BRs und einem GBR. Auch existieren Betriebsvereinbarungen und Gesamtbetriebsvereinbarungen. B hat nach der Verschmelzung nun 1 Betrieb mehr.
Der neue Betrieb ist nun auch weiter betriebsratslos. Er kann natürlich einen eigenen BR konstituieren, was sicherlich am Besten ist.

Frage: Welche der Betriebsvereinbarungen gelten im neuen Betrieb, solange dieser betriebsratslos ist?
Die Gesamtbetriebsvereinarungen?
Gibt es eine Übergangsregelung für die Betriebsvereinbarungen des Hauptbetriebes?

Danke für eure Hilfe.

Gruß
G.