Richtiger Zeitpunkt einer Schwerbehinderten-Vertretung-Wahl
hallo, wenn ich eine Schwerbehindertenwahl in einem Betrieb mit 27 betroffenen Mitarbeitern bis 30.11.2010 per Briefwahl durchführen will, muss ich spätestens eine Wahlversammlung am 09.11.2010 abhalten und dort die Kandidaten ermitteln. Ist das richtig so? schöne Grüße
Community-Antworten (4)
18.10.2010 um 14:23 Uhr
Hallo betonmischa,
bei 27 MA gilt das "vereinfchte Wahlverfahren", heißt in der Wahlversammlung werden die Kandiaten aufgestellt und es wird sofort gewählt. Lies dazu mal hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html
Eine Briefwahl ist im Vereinfachten Wahlverfahren nur möglich, wenn die Wahlberechtigten in "räumlich weit auseinander liegenden Teilen" verstreut wären. Die Intergrationsämter sehen Entfernungen von ab ca. 40 km als "weit auseinander liegend" an...
VG braevi
18.10.2010 um 14:24 Uhr
hallo, bis 50 wahlberechtigte gilt das vereinfachte wahlverfahren, da geht aber nichts per briefwahl. wahlversammlung einberufen und dort wird direkt gewählt. warum macht ihr briefwahl? liegen eure betriebe weit (mehr als 60km) auseinander? dann geht nur das normale wahlverfahren -> bestellung wahlvorstand usw, das wird dann aber nicht mehr bis 30.11 funktionieren, aber dann wählt ihr halt etwas spätr und die schwerbehinderten sind so lange interessenvertretungslos (blödes wort) aber es gibt ja auch noch den br.
18.10.2010 um 15:44 Uhr
@barevi
Beimverinfachten Wahlverfahren gibt es grundsätzlich keine Briefwahl. Du hast wohl die von Dir empfohlenen Webseiten selbst nicht gelsen. Sonst wüsstest Du dieses.
18.10.2010 um 15:48 Uhr
Hallo betonmischa,
sofern es ein SBV oder GSBV gibt, sind ausschließlich diese zuständig die Wahl einzuleiten. Also im vereinfachtem Wahlverfahren zur Wahlversammlung einzuladen. Sonst 3 Wahlberechtigte/ Br oder IA.
Unbedingt hier auf den RICHTIGEN Ablauf achten, sonst wird die Wahl anfechtbar.
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