hallo,
wenn ich eine Schwerbehindertenwahl in einem Betrieb mit 27 betroffenen Mitarbeitern bis 30.11.2010 per Briefwahl durchführen will, muss ich spätestens eine Wahlversammlung am 09.11.2010 abhalten und dort die Kandidaten ermitteln.
Ist das richtig so?
schöne Grüße