Erstellt am 18.10.2010 um 12:23 Uhr von barevi
Hallo betonmischa,
bei 27 MA gilt das "vereinfchte Wahlverfahren", heißt in der Wahlversammlung werden die Kandiaten aufgestellt und es wird sofort gewählt. Lies dazu mal hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html
Eine Briefwahl ist im Vereinfachten Wahlverfahren nur möglich, wenn die Wahlberechtigten in "räumlich weit auseinander liegenden Teilen" verstreut wären. Die Intergrationsämter sehen Entfernungen von ab ca. 40 km als "weit auseinander liegend" an...
VG
braevi
Erstellt am 18.10.2010 um 12:24 Uhr von rtjum
hallo,
bis 50 wahlberechtigte gilt das vereinfachte wahlverfahren, da geht aber nichts per briefwahl. wahlversammlung einberufen und dort wird direkt gewählt.
warum macht ihr briefwahl? liegen eure betriebe weit (mehr als 60km) auseinander? dann geht nur das normale wahlverfahren -> bestellung wahlvorstand usw, das wird dann aber nicht mehr bis 30.11 funktionieren, aber dann wählt ihr halt etwas spätr und die schwerbehinderten sind so lange interessenvertretungslos (blödes wort) aber es gibt ja auch noch den br.
Erstellt am 18.10.2010 um 13:44 Uhr von pfeilenbogen
@barevi
Beimverinfachten Wahlverfahren gibt es grundsätzlich keine Briefwahl. Du hast wohl die von Dir empfohlenen Webseiten selbst nicht gelsen. Sonst wüsstest Du dieses.
Erstellt am 18.10.2010 um 13:48 Uhr von wahlvst
Hallo betonmischa,
sofern es ein SBV oder GSBV gibt, sind ausschließlich diese zuständig die Wahl einzuleiten. Also im vereinfachtem Wahlverfahren zur Wahlversammlung einzuladen.
Sonst 3 Wahlberechtigte/ Br oder IA.
Unbedingt hier auf den RICHTIGEN Ablauf achten, sonst wird die Wahl anfechtbar.