Hallo,
eine Kollegin soll ihrer Ansicht nach versetzt werden.
Der AG sagt, es ist keine Versetzung, da die Kollegin ersteinmal nur vorübergehend an einem anderen Arbeitsplatz, in den selben Bereich, eingesetzt wird.
Lt. ihrem AV hat die Kollegin keinen ausdrücklichen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz.
kann der AG das machen?

Gruß Peli