Erstellt am 18.10.2010 um 12:55 Uhr von MarvinBN
Hallo,
sofern Ihr keine BV dazu habt würd ich das mal als verbindlich ansehen:
"Eine zweiwöchige Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung gemäß § 93 BetrVG ist grundsätzlich ausreichend ..." LAG-MUENCHEN – Beschluss, 4 TaBV 70/08 vom 18.12.2008
Gruß
Marvin
Erstellt am 18.10.2010 um 12:56 Uhr von Kölner
@guntramheinze
Diese Frist gibt es nicht - wenn sie nicht von beiden Seiten als verbindlich vereinbart wurde.
Demnach kann der AG ohne Probleme im Sinne des § 93 BetrVG intern und auch extern ausschreiben - und das auch gleichzeitig
@MarvonBN
Das Urteil bezog sich auf die Länge einer innerbetrieblichen Ausschreibung allgemein um - aus Sicht des BR - die Diskrimierung der Bewerber voranzutreiben. Das passt leider hier nicht...
Erstellt am 18.10.2010 um 13:07 Uhr von Gottfried
Hallo,
wie Kölner bereits geschrieben hat: Es gibt keine festgelegte Frist. Ich halte es für sinnvoll, diese mit dem Arbeitgeber zugleich mit der generellen Form der Ausschreibung auszuhandeln und in einer BV festzuhalten.