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JAV-Wahl Kündigungsschutz

D
dersieni
Nov 2016 bearbeitet

hallo, habe fragen zur JAV Wie ist da der kündigungsschutz geregelt? unsere JAV würde nur aus einem mitglied bestehen,wird trotzdem ein stellvertreter benannt?

danke für eure hilfe

1.06501

Community-Antworten (1)

M
monalisa

17.10.2010 um 18:21 Uhr

@dersieni, einen Stellvertreter im eigentlichen Sinn gibt es bei einem 1 Mann/Frau Gremium nicht, das ist auch beim Betriebsratgremium nicht anders. Derjenige mit der zweithöchsten Stimmenanzahl ist das erste Ersatzmitglied und vertritt wenn der 1. verhindert ist. Der Vorsitzende - das ist der "Gewinner" der Wahl automatisch, hat selbstverständlich den gleichen Kündigungsschutz wie ein Betriebsratsmitglied. Das erste Ersatzmitglied kann/wird auch in den Kündigungsschutz kommen, wenn er/sie oft zur Vertretung herangezogen wird.

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