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Exclusive Fehlerlisten, Teammitglieder als Zuträger - Vorgehensweise rechtmäßig?

E
erna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zu sogenannten Fehlerlisten. Ist es statthaft das über einen einzelnen Kollegen eine Fehlerliste geführt wird? Die Teammitglieder sammeln Verfehlungen und geben diese an die Einrichtungsleitung weiter, die sie im PC auflistet. Der AN wird mit dieser Liste im MA Gespräch konfrontiert und soll sein Fehlverhalten umgehend abstellen, sonst droht man mit Konsequenzen z.B. Abmahnung. Es sind ganz unterschiedliche Fehler, die anderen Kollegen auch schon passiert sind, bei diesen werden aber keine Listen geführt. Der BR ist soweit ich weiß nicht über dieses Vorgehen informiert oder befragt worden. Ob die Liste nur von der EL eingesehen werden kann oder wer sie führt, weiß ich nicht. Weiß jemand etwas darüber, ob diese Vorgehensweise rechtmäßig ist? Für mich hat das ein wenig den Geschmack nach Mobbing.

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Community-Antworten (7)

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carrie

04.12.2008 um 10:08 Uhr

@erna Wenn Strafen verhängt werden ist das meiner Meinung nach eine Betriebsbuße, § 87 Abs. 1 Nr. 1, bei der ihr eine Mitbestimmung zur Schaffung einer "Bußordnung und der Verhängung der Betriebsbuße im Einzelfall" habt. Das einpflegen im PC dazu noch die § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG.

P
pit47

04.12.2008 um 10:10 Uhr

Hallo erna, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der BR hierbei mitzubestimmen. Also sollte der betroffene Kollege den BR darüber informieren.

K
Kölner

04.12.2008 um 10:17 Uhr

@erna Wenn man jetzt noch bedenkt, dass Du (vermutlich) in einer sozialen Einrichtung beschäftigt bist...

K
khel

04.12.2008 um 12:37 Uhr

@erna:

carrie und pit47 haben das Wesentliche ja schon gesagt. Ich möchte nur noch ergänzen, dass ich das von Dir beschriebene Vorgehen zwar nicht gut finde, es aber auch auf die Schnelle nicht als Mobbing einordnen würde.

Mit dem Begriff Mobbing, so mein Eindruck, sind die Leute in den letzten Jahren schnell bei der Hand. Ich würde etwas sparsamer mit der Verwendung dieses Wortes umgehen. Nicht jedes schikanöse Verhalten eines Vorgesetzten hat das Ziel, den AN aus dem Betrieb zu ekeln.

Definition von Mobbing gemäß http://services.langenscheidt.de/fremdwb/fremdwb.html: "Mob·bing, das; -s, keine Mehrzahl wiederholt unfaires und bösartiges Verhalten gegen einen Kollegen oder Mitarbeiter mit dem Ziel, ihn zu verletzen und von seinem Arbeitsplatz zu verdrängen, vgl. Bossing"

Gruß khel

W
wölfchen

04.12.2008 um 12:50 Uhr

. . . auch wenn ich im Reigen der Beantworter als einziger diese Meinung vertrete: wenn eine Fehlerliste EINES EINZELNEN MA geführt wird und alle Teammitglieder Verfehlungen dieser Einzelperson sammeln und melden - was bitteschön ist das? Fällt unter Betriebsbuße? Fällt unter § 87 BetrVG? Und ist KEIN Mobbing? HimmelsgesäßundNähgarn - WAS bitteschön ist denn dann Mobbing? Das machen die wohl alles aus reiner Nächstenliebe? Das hat nicht nur ein wenig Geschmack nach Mobbing - das ist es in Reinkultur! Erna: ich würde Euch dringend raten, ganz fix ein Mobbing- Seminar zu besuchen und wenn es gerade keins gibt, dann als Inhouse- Seminar beschließen. Da gibt es genug Anbieter. Und dem MA würde ich ganz dringend raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, oder Beistand bei der Gewerkschaft zu suchen, wenn er Mitglied ist. Und Eurerseits würde ich sozusagen als ErsteHilfeMaßnahme empfehlen, eine BR- Sitzung mit dieser Thematik, den MA anhören und den Arbeitgeber umgehend aufzufordern, diese Art der MA- Behandlung zu unterlassen. Will ja keiner, dass ein AG nicht ein Fehlverhalten rügen darf. Aber wenn ALLE Material über EINEN sammeln - das ist nicht statthaft. Wehret den Anfängen - wer weiß, wer der nächste ist . . .

K
khel

04.12.2008 um 13:49 Uhr

@wölfchen:

ich habe mir ernas Posting auf Deinen Kommentar hin nochmal durchgelesen. Mir ist beim ersten Lesen nicht bewusst geworden, dass es um einen einzigen MA geht. Ich war wohl etwas flott mit meiner Antwort...

Danke für's Aufpassen und Bescheid sagen! Unter diesen Umständen stimme ich Dir voll und ganz zu: es handelt sich um Mobbing.

Unabhängig von diesem konkreten Fall bleibe ich übrigens bei meiner Meinung: der Begriff Mobbing sollte nur dann verwendet werden, wenn es objektiv gerechtfertigt ist.

Gruß khel

W
wölfchen

04.12.2008 um 16:10 Uhr

. . . da stimme ich Dir voll und ganz zu - schon wenn eine/r mal nicht gegrüßt wird, schreit alles bereits Mobbing und somit bekommt dieses Wort Modecharakter und verschleißt . . .

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