Erstellt am 04.12.2008 um 09:08 Uhr von carrie
@erna
Wenn Strafen verhängt werden ist das meiner Meinung nach eine Betriebsbuße, § 87 Abs. 1 Nr. 1, bei der ihr eine Mitbestimmung zur Schaffung einer "Bußordnung und der Verhängung der Betriebsbuße im Einzelfall" habt.
Das einpflegen im PC dazu noch die § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG.
Erstellt am 04.12.2008 um 09:10 Uhr von pit47
Hallo erna,
nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der BR hierbei mitzubestimmen.
Also sollte der betroffene Kollege den BR darüber informieren.
Erstellt am 04.12.2008 um 09:17 Uhr von Kölner
@erna
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass Du (vermutlich) in einer sozialen Einrichtung beschäftigt bist...
Erstellt am 04.12.2008 um 11:37 Uhr von khel
@erna:
carrie und pit47 haben das Wesentliche ja schon gesagt. Ich möchte nur noch ergänzen, dass ich das von Dir beschriebene Vorgehen zwar nicht gut finde, es aber auch auf die Schnelle nicht als Mobbing einordnen würde.
Mit dem Begriff Mobbing, so mein Eindruck, sind die Leute in den letzten Jahren schnell bei der Hand. Ich würde etwas sparsamer mit der Verwendung dieses Wortes umgehen. Nicht jedes schikanöse Verhalten eines Vorgesetzten hat das Ziel, den AN aus dem Betrieb zu ekeln.
Definition von Mobbing gemäß http://services.langenscheidt.de/fremdwb/fremdwb.html: "Mob·bing, das; -s, keine Mehrzahl wiederholt unfaires und bösartiges Verhalten gegen einen Kollegen oder Mitarbeiter mit dem Ziel, ihn zu verletzen und von seinem Arbeitsplatz zu verdrängen, vgl. Bossing"
Gruß
khel
Erstellt am 04.12.2008 um 11:50 Uhr von wölfchen
. . . auch wenn ich im Reigen der Beantworter als einziger diese Meinung vertrete: wenn eine Fehlerliste EINES EINZELNEN MA geführt wird und alle Teammitglieder Verfehlungen dieser Einzelperson sammeln und melden - was bitteschön ist das? Fällt unter Betriebsbuße? Fällt unter § 87 BetrVG? Und ist KEIN Mobbing? HimmelsgesäßundNähgarn - WAS bitteschön ist denn dann Mobbing? Das machen die wohl alles aus reiner Nächstenliebe? Das hat nicht nur ein wenig Geschmack nach Mobbing - das ist es in Reinkultur!
Erna: ich würde Euch dringend raten, ganz fix ein Mobbing- Seminar zu besuchen und wenn es gerade keins gibt, dann als Inhouse- Seminar beschließen. Da gibt es genug Anbieter. Und dem MA würde ich ganz dringend raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, oder Beistand bei der Gewerkschaft zu suchen, wenn er Mitglied ist. Und Eurerseits würde ich sozusagen als ErsteHilfeMaßnahme empfehlen, eine BR- Sitzung mit dieser Thematik, den MA anhören und den Arbeitgeber umgehend aufzufordern, diese Art der MA- Behandlung zu unterlassen.
Will ja keiner, dass ein AG nicht ein Fehlverhalten rügen darf. Aber wenn ALLE Material über EINEN sammeln - das ist nicht statthaft. Wehret den Anfängen - wer weiß, wer der nächste ist . . .
Erstellt am 04.12.2008 um 12:49 Uhr von khel
@wölfchen:
ich habe mir ernas Posting auf Deinen Kommentar hin nochmal durchgelesen. Mir ist beim ersten Lesen nicht bewusst geworden, dass es um *einen einzigen* MA geht. Ich war wohl etwas flott mit meiner Antwort...
Danke für's Aufpassen und Bescheid sagen! Unter diesen Umständen stimme ich Dir voll und ganz zu: es handelt sich um Mobbing.
Unabhängig von diesem konkreten Fall bleibe ich übrigens bei meiner Meinung: der Begriff Mobbing sollte nur dann verwendet werden, wenn es objektiv gerechtfertigt ist.
Gruß
khel
Erstellt am 04.12.2008 um 15:10 Uhr von wölfchen
. . . da stimme ich Dir voll und ganz zu - schon wenn eine/r mal nicht gegrüßt wird, schreit alles bereits Mobbing und somit bekommt dieses Wort Modecharakter und verschleißt . . .