Arbeitnehmerüberwachung durch technische Einrichtungen
Hallo,
ist die Einführung von IPhone bzw. IPad mitbestimmungspflichtig? Bin dankbar für schnelle Antworten!!
Gruß, Eusebio
Community-Antworten (4)
15.10.2010 um 20:59 Uhr
Hallo Eusebio,
da der Betriebsrat bei der Einführung von Telefonanlagen und Computern ein Mitbestimmungsrecht haben, würde ich dieses auch auf die Einführung von IPhone bzw. IPad beziehen.
Da es die Möglichkeit gibt, den IPhone bzw. IPad Besitzer zu orten usw. handelt es sich um ein Gerät, welches zur Mitarbeiterüberwachung genutzt werden kann. Und sobald ein Gerät oder Programm alleine die Möglichkeit gibt solche Überwachungen durchzuführen, selbst wenn der Arbeitgeber mündlich sagt das er dieses garnicht vorhat, besteht ein volles Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Ansonsten kannst Du zu diesem speziellen Thema auch eine Bestätigung oder Korrektur meiner Aussage, bei einem Anwalt einholen.
15.10.2010 um 22:48 Uhr
Wenn bei uns etwas gegen die Einführung dieser geräte machen würde gäbe es Ärger für den BR
16.10.2010 um 01:16 Uhr
@ganther Hier geht es nicht darum gegen die Einführung zu sein, sondern dies zu regeln.
16.10.2010 um 01:51 Uhr
Lieber Rainer hast du eine Glaskugel? Steht so nirgends... Kann sein muss aber nicht...
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