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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminare nur für jeweilige BR ?

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo folgendes: Wir haben für Nov. zwei Tagesseminare bei WAF reserviert. Das Eine ist für WIEDER gewählte BR das Andere für NEU gewählte BR. Angemeldet wurden je zwei BR Mitglieder,wovon eines ein wiedergewähltes ist und die andere Person ein neu gewähltes Mitglied. Nun meint unsere GL das zu jedem Seminar nur der fahren kann,den es betrifft. Also das eine Seminar für das neu gewählte Mitglied und das andere eben für das wiedergewählte. Abgesehen davon,das es ja eine Beschlussfassung gibt und sie nicht zustimmen muss, wollte ich eure Meinung gern wissen. Danke

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Community-Antworten (6)

K
KBlitz

15.10.2010 um 21:15 Uhr

Hallo Häschen,

also die GL hat nicht ganz unrecht.

Ihr habt wie ich es verstehe für jedes der beiden Seminare insgesamt zwei Betriebsratsmitglieder angemeldet.

Zum ersten Seminar, welches für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder ist habt ihr einen der wiedergewählten und ein neues Mitglied angemeldet. Das gleiche habt ihr auch für das Seminar für Neumitglieder gemacht.

Da die Seminare speziell für Wiedergewählte und das andere für Neugewählte ausgelegt ist, muss die GL den Neugewählten nicht zum Seminar für Wiedergewählte und anders herum auch kein Wiedergewähltes Mitglied zum Seminar für Neugewählte schicken.

Auch wenn es die Beschlussfassung gibt, hat die GL immer noch die Aufgabe dem zuzustimmen, da diese auch die Kosten übernehmen.

Ich bin der Meinung, dass ihr wirklich nur die Wiedergewählten Mitglieder zum Seminar für Wiedergewählte und Neugewählte nur zum Seminar für Neugewählte schicken solltet.

R
rainerw

15.10.2010 um 23:00 Uhr

@KBitz Gut, das ist Deine Meinung. Jedem das seine. Zeig mit aber mal den Gesetzestext wo der AG zustimmen muß.

@häschen Begründet es als Auffrischung.

N
nicoline

15.10.2010 um 23:53 Uhr

KBlitz hat die GL immer noch die Aufgabe dem zuzustimmen Wo steht das? Wer sagt das? Woher weißt Du?

S
surcouf

16.10.2010 um 00:25 Uhr

Hallo bin neu auf dieser Ebene Habe gerade mein erste Grund lagen Seminar bei der WAF absolviert. War sehr toll. Es waren auch alte Hasen aus der BRsparte beim Grundlagenseminar für neu gewählte BRs anwesend.Einfach um mal wieder sein Wissen aufzufrischen und neues zu erfahren. Dies wäre schon mal als erstes ein Begründungspunkt warum die Seminare gewählt wurden. Ausserdem gibs das BetrVg §37 Abs.6 §37Abs.6 BetrVG in Verbindung mitAbs.2 und §40Abs.1 BetrVG

K
KBlitz

16.10.2010 um 17:35 Uhr

Ich habe da die erforderlichen und nicht erforderlichen Seminare durcheinander gebracht. Daher möchte ich noch folgendes zu dem Thema sagen:

Der Betriebsrat hat nach § 37 VI BetrVG Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, sofern diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des BR „erforderlich“ sind. · Der Arbeitgeber hat nach §§ 37 VI, 40 BetrVG die Kosten des Bildungsträgers bei erforderlichen Schulungen zu tragen.

Die hier genannten Seminare gelten als erforderliche Seminare und können somit nicht vom Arbeitgeber verweigert werden.

Der Arbeitgeber kann jedoch dem Zeitpunkt des Seminarbesuchs widersprechen, solange dies der Fall ist, können die Betriebsratsmitglieder bis zur Entscheidung der Einigungsstelle nicht das Seminar besuchen.

Trotzdem stellt sich die Frage warum ein Neugewähltes Mitglied direkt ein spezielles Seminar für Wiedergewählte Mitglieder besuchen soll. Aber das ist ja schließlich eure Sache.

Ein weiterer Tipp von mir der sehr ausführlich ist, habe ich hier noch gefunden und bitte zu entschuldigen das ich mich bei meiner ersten Aussage zu diesem Thema vertan haben.

N
nicoline

16.10.2010 um 19:52 Uhr

KBlitz bitte zu entschuldigen das ich mich bei meiner ersten Aussage zu diesem Thema vertan haben. Ist entschuldigt, hast es ja jetzt ausgebügelt ;-))

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