Seminare nur für jeweilige BR ?
Hallo folgendes: Wir haben für Nov. zwei Tagesseminare bei WAF reserviert. Das Eine ist für WIEDER gewählte BR das Andere für NEU gewählte BR. Angemeldet wurden je zwei BR Mitglieder,wovon eines ein wiedergewähltes ist und die andere Person ein neu gewähltes Mitglied. Nun meint unsere GL das zu jedem Seminar nur der fahren kann,den es betrifft. Also das eine Seminar für das neu gewählte Mitglied und das andere eben für das wiedergewählte. Abgesehen davon,das es ja eine Beschlussfassung gibt und sie nicht zustimmen muss, wollte ich eure Meinung gern wissen. Danke
Community-Antworten (6)
15.10.2010 um 21:15 Uhr
Hallo Häschen,
also die GL hat nicht ganz unrecht.
Ihr habt wie ich es verstehe für jedes der beiden Seminare insgesamt zwei Betriebsratsmitglieder angemeldet.
Zum ersten Seminar, welches für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder ist habt ihr einen der wiedergewählten und ein neues Mitglied angemeldet. Das gleiche habt ihr auch für das Seminar für Neumitglieder gemacht.
Da die Seminare speziell für Wiedergewählte und das andere für Neugewählte ausgelegt ist, muss die GL den Neugewählten nicht zum Seminar für Wiedergewählte und anders herum auch kein Wiedergewähltes Mitglied zum Seminar für Neugewählte schicken.
Auch wenn es die Beschlussfassung gibt, hat die GL immer noch die Aufgabe dem zuzustimmen, da diese auch die Kosten übernehmen.
Ich bin der Meinung, dass ihr wirklich nur die Wiedergewählten Mitglieder zum Seminar für Wiedergewählte und Neugewählte nur zum Seminar für Neugewählte schicken solltet.
15.10.2010 um 23:00 Uhr
@KBitz Gut, das ist Deine Meinung. Jedem das seine. Zeig mit aber mal den Gesetzestext wo der AG zustimmen muß.
@häschen Begründet es als Auffrischung.
15.10.2010 um 23:53 Uhr
KBlitz hat die GL immer noch die Aufgabe dem zuzustimmen Wo steht das? Wer sagt das? Woher weißt Du?
16.10.2010 um 00:25 Uhr
Hallo bin neu auf dieser Ebene Habe gerade mein erste Grund lagen Seminar bei der WAF absolviert. War sehr toll. Es waren auch alte Hasen aus der BRsparte beim Grundlagenseminar für neu gewählte BRs anwesend.Einfach um mal wieder sein Wissen aufzufrischen und neues zu erfahren. Dies wäre schon mal als erstes ein Begründungspunkt warum die Seminare gewählt wurden. Ausserdem gibs das BetrVg §37 Abs.6 §37Abs.6 BetrVG in Verbindung mitAbs.2 und §40Abs.1 BetrVG
16.10.2010 um 17:35 Uhr
Ich habe da die erforderlichen und nicht erforderlichen Seminare durcheinander gebracht. Daher möchte ich noch folgendes zu dem Thema sagen:
Der Betriebsrat hat nach § 37 VI BetrVG Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, sofern diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des BR „erforderlich“ sind. · Der Arbeitgeber hat nach §§ 37 VI, 40 BetrVG die Kosten des Bildungsträgers bei erforderlichen Schulungen zu tragen.
Die hier genannten Seminare gelten als erforderliche Seminare und können somit nicht vom Arbeitgeber verweigert werden.
Der Arbeitgeber kann jedoch dem Zeitpunkt des Seminarbesuchs widersprechen, solange dies der Fall ist, können die Betriebsratsmitglieder bis zur Entscheidung der Einigungsstelle nicht das Seminar besuchen.
Trotzdem stellt sich die Frage warum ein Neugewähltes Mitglied direkt ein spezielles Seminar für Wiedergewählte Mitglieder besuchen soll. Aber das ist ja schließlich eure Sache.
Ein weiterer Tipp von mir der sehr ausführlich ist, habe ich hier noch gefunden und bitte zu entschuldigen das ich mich bei meiner ersten Aussage zu diesem Thema vertan haben.
16.10.2010 um 19:52 Uhr
KBlitz bitte zu entschuldigen das ich mich bei meiner ersten Aussage zu diesem Thema vertan haben. Ist entschuldigt, hast es ja jetzt ausgebügelt ;-))
Verwandte Themen
Seminare bei verschiedenen Anbietern kombinieren?
ÄlterSo, für mich (und den gesamten BR) beginnen jetzt die ersten Seminare. Wenn ich das richtig überblicke sollte ich für den Anfang wohl 5 Seminare besuchen um die Grundlagen zu schaffen. Habt ihr schonm
Seminare als Inhouse-Schulung. Wer darf entscheiden?
ÄlterHallo, wir, der Betriebsrat mit 7 Personen, haben schon die Betriebsverfassungs Seminare 1-3 besucht und möchten jetzt die Seminare Arbeitsrecht 1-3 besuchen. Wir wollten jetzt nach unserem Beschlus
Betriebsrat Seminar Zusatzkosten Übernahme Hund
ÄlterHallo ich habe ein besonderes Anliegen und hoffe das sie mir evtl eine Antwort oder zumindest eine Richtung zeigen können wie es juristisch ist es geht um folgendes Ich bin betriebsrat in einem Untern
Tarifurlaub nicht gewährt!
ÄlterHallo liebe BR Kollegen, hier gleich noch mal eine Frage, ich bin stellvertretender Schriftführer. Ende letzen Jahres habe ich mir Seminare für diesen Job ausgesucht. Jetzt habe ich im Januar 2012 me
Jahres Plan Seminare - Müssen wir das machen (die GL will nur einen Minimalbetrag für Seminare genehmigen)?
ÄlterHallo zusamman ! die GL verlandt von uns einen plan über die Seminar besuche im diesen Jahr. Müssen wir das machen? denn die sind der meinung das es für die GL zu teuer wird die ganzen Seminare und