Hallo,
ich hatte bereits gestern die Frage nach Wahl eines neuen Vorsitz gestellt.
Das nächste "Problem " ist, dass eine Betriebsversammlung ansteht. Der Termin wurde schon beschlossen und eigentlich fehlte nur noch die Einladung zu versenden. Das wollte/sollte logischerweise der Vorsitz übernehmen, der ja nun komplett (auch sein Stellvertreter) zurück getreten ist.
Dieser ist jetzt der Meinung, dass es zwingend notwendig ist, dem innerhalb von 6 Wochen nachzukommen. Wobei ich persönlich kein solches Gesetz kenne. Mir ist lediglich bekannt, dass nach § 43 BetrVG der BR verpflichtet ist, nach Antrag der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vor Ablauf von zwei Wochen eine Versammlung einzuberufen.
Vielmehr sehe ich es so, dass unter diesen Umständen (und auch sonst) durchaus eine Verschiebung dieser Versammlung möglich ist...warum auch nicht!?
Wie seht ihr das?