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Kündigungsfrist

HL
Heike Loschi
Sep 2021 bearbeitet

Kaufmännische Angestellte seidc13 Jahre im Betrieb. Ich möchte gerne eine neue Stelle anfangen. Im Vertrag steht folgendes:Verändert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen,gilt dies auch für die Angestellte. Heißt das für mich 5Monate Kündigungsfrist? Das Arbeitsverhältnis ist echt zerrüttet habe auch schon Abmahnungen bekommen wie kann ich mich am besten verhalten?

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Community-Antworten (9)

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celestro

25.09.2021 um 02:08 Uhr

Was willst Du denn? Möglichst schnell raus aus dem Job? Dann guck Dir an, welche Abmahnung Du bekommen hast und mach das nochmal. Dann bekommst Du die Kündigung und hast den Tag, an dem Du raus bist, schwarz auf weiß.

R
RudiRadeberger

25.09.2021 um 11:16 Uhr

Wenn das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist, gibt es auch seriösere Möglichkeiten. Vielleicht könnt ihr euch auf einen Aufhebungsvertrag einigen? Oder er akzeptiert einfach eine Unterschreitung der vertraglichen Kündigungsfrist deinerseits. Wird bei uns seitens des AG auch gerne gemacht, um dem AN nicht unnötig Steine in den Weg zu legen.

C
Catweazle

25.09.2021 um 18:45 Uhr

Ich würde von der 4-Wochenfrist ausgehen. Die Kündigungsfrist ändert sich ja erst wenn sich die Frist für den Arbeitgeber durch eine Gesetzesänderung verlängert. In den letzten Jahren hat sich aber nichts geändert. Ich würde mit der 4-Wochenfrist kündigen und abwarten was passiert.

G
ganther

26.09.2021 um 00:48 Uhr

catweazle: was meint der Gesetzgeber wohl mit § 622 Abs. 6 BGB Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Was macht der AG denn nun bitte falsch?

C
Catweazle

26.09.2021 um 11:56 Uhr

"Verändert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen,gilt dies auch für die Angestellte." Dieser Satz kann nur bedeuten, dass sich die Frist nach Vertragsabschluss ändern muss. Ich denke, dass dieser Satz eher unklar und somit unwirksam ist.

R
Relfe

27.09.2021 um 10:46 Uhr

der Satz ist gültig und bezieht sich auf §622 BGB, darin stehen die Fristen, die sich per Gesetz für den AG ändern. siehe BGB §622 (6) Durch den Satz wie oben beschrieben, ändern die sich auch für den AN.

Somit gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Monatsende.

nicht das Gesetz muss sich ändern, sondern die Fristen aufgrund eines Gesetzes. Natürlich muss das nach Vertragsabschluss passieren, weil vorher ist ja niemand an den AV gebunden.

G
ganther

27.09.2021 um 10:47 Uhr

okay ich verstehe deinen Punkt. Ich kenne die genannte Formulierung immer zusammen mit einem Satz davor, dass die Frist für AG uns AN gleich sind. Aber das steht oben nicht. Wenn es den aber geben sollte, dann gilt das zuvor gesagte :)

W
wdliss

27.09.2021 um 11:17 Uhr

@Heike Loschi Ich denke auf dieser Seite sind deine Möglichkeiten schön zusammengefasst:

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsvertrag/ "Was kann ich tun, wenn ich möglichst schnell aus dem Arbeitsvertrag raus möchte?

Zunächst einmal kann niemand mit Hilfe physischer Gewalt oder Ähnlichem zur Arbeit gezwungen werden. Allerdings kann der Arbeitgeber eventuell Schadenersatz oder Entschädigung gegen seinen Noch-Arbeitnehmer geltend machen. Außerdem kann der Arbeitnehmer durch eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet sein, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber, wenn der ihm vertraglich noch verpflichtete Arbeitnehmer bei einem Konkurrenten zu arbeiten beginnt, auf Unterlassen dieser Arbeit klagen.

Wenn man ein tolles Jobangebot bekommt, das man unbedingt annehmen möchte, die Kündigungsfrist aber einige Monate beträgt und der neue Arbeitgeber die Stelle sofort besetzen will, ist es auf Grund dieser Risiken ratsam, mit dem Arbeitgeber in Dialog zu treten. So kann man beispielsweise einen Auflösungsvertrag aushandeln, der eine zeitnahe Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Lässt sich der Arbeitgeber darauf nicht ein, sollten mit Hilfe eines Rechtsbeistandes die Risiken eines Vertragsbruches durch vorzeitige Kündigung ausgelotet und abgewogen werden."

C
celestro

27.09.2021 um 12:23 Uhr

"Ich kenne die genannte Formulierung immer zusammen mit einem Satz davor, dass die Frist für AG uns AN gleich sind. Aber das steht oben nicht."

Was denkst Du, bedeutet:

"Verändert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen,gilt dies auch für die Angestellte." ?

und das steht von Anfang an hier im Topic.

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