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Außerordentliche Kündigung

F
fortuna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, muss bei einer außerordentlichen Kündigung (BRM) das gesamte Gremium anwesend (vollzählig) sein, es handelt sich um eine BRM-Kollegin.

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Community-Antworten (9)

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Mainpower

15.10.2010 um 08:40 Uhr

Hallo, Nein, Ihr müsst nur Beschlussfähig sein. Sollten ordentliche BR Mitglieder verhindert sein sind Ersatzmitglieder zu laden. Sollten keine Ersatzmitglieder mehr zur verfügung stehen reicht auch zur Not die Hälfte der BR Mitglieder.

W
Werner

15.10.2010 um 08:44 Uhr

@ mainpower, wie jetzt? Bei einem 9er BR müßen 4,5 BRM anwesend sein um Beschlußfähig zu sein? Wie geht denn das? Grins ;-)))))

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fortuna

15.10.2010 um 08:54 Uhr

mainpower, wenn zur Not auch die Hälfte der BR Mitglieder reichen, bei 4,5, wie viele Stimmen reichen dann zur Zustimmung? AW wäre wichtig!

F
fortuna

15.10.2010 um 09:10 Uhr

mainpower, ich will ihr doch helfen, deswegen die Frage nach der Zustimmung!!!

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Fabrice

15.10.2010 um 09:13 Uhr

fortuna, am besten ist, ihr stimmt hier nicht zu, dann muß der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht. Alles Gute für euere Kollegin.

F
fortuna

15.10.2010 um 09:19 Uhr

Hallo zusammen, Danke für eure großzügigen Hilfe (Antworten).

P
pitsieben

15.10.2010 um 10:02 Uhr

@ fortuna, bei einer außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitgliedes bedarf es nach § 103 BetrVG der Zustimmung des BR`s. Wenn sich der BR nicht innerhalb von 3 Werktagen äußert, gilt die Zustimmung als verweigert.

Beschlussfähig ist ein BR auch in diesen Fall, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, z.B. bei einem 9er BR müssen 5 Mitglieder, bzw Ersatzmitglieder, anwesend sein. Beachte aber, dass in diesen Fall für das betroffene BR-Mitglied ein Ersatzmitglied eingeladen werden muss.

B
Biggy

17.10.2010 um 01:33 Uhr

Pitsieben du verwechselst da wohl was, wenn sich ein BR nicht äusert gilt das als Zustimmung, verweigert er die Zustimmung muss er dies innerhalb dieser drei Tage schriftlich tun und auch eine Begründung dazu schreiben.

R
rainerw

17.10.2010 um 02:16 Uhr

Biggy, Pitsieben hat da die Rn 33 § 103 BetrVG gelesen , in der es heißt: Gibt der BR binnen 3 Tagen keine Erklärung ab, so gilt die Zustimmung als verweigert. Fitting.

@fortuna Beispiel: Nehmen aus berechtigten Gründen nur 5 BRM´s an der Sitzung teil und die Frage lautet, wer stimmt für die Kündigung von XY und stimmen 3 dafür und 2 dagegen ist der Antrag angenommen. Bei 2 dafür und § dagegen zählt er als abgelehnt. Stimmen 2 dafür und 2 dagegen und 1 enthält sich zählt der Antrag auch als abgelehnt. Beantwortet Dir das Deine Frage?

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