Neuwahl Betriebsratsvorsitzender
Hallo,
wie wird eigentlich ein neuer BRV gewählt, wenn der alte BRV zurückgetrten ist? Im BetrVG § 26 steht, dass die BRM mit einfacher Mehrheit die Wahl eines neuen BRV durchführen können und es ausreichend ist, wenn mindesten die Hälfte der BRM anwesend ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre es z.B. dann so, dass, wenn zwei BRM sich zur Wahl stellen, vorher abgestimmt wird, ob offene oder geheime Wahl, danach erfolgt z.B. die Wahl mit offener Stimmabgabe (Handzeichen) für Kandidat 1 und danach für Kandidat 2. Wenn jetzt Kandidat 1 3 Stimmen erhält (von 11 möglichen) und Kandidat 2 4 Stimmen erhält, müsste Kandidat 2 mit der Mehrheit der Stimmen der BRM zum neuen Vorsitzenden gewählt worden sein. Oder sehe ich das falsch? Die anderen BRM haben sich jeweils der Stimme enthalten. Bei einem Kandidaten, den vielleicht keiner will, könnte der sich dann mit einer Stimme (seiner eigenen) zum BRV wählen? Das wäre ja grotesk. Oder muß bei der Wahl mindestens 6 BRM für einen Kandidaten stimmen, damit er als BRV gewählt werden kann.
Kann da jemand Klarheit schaffen. Danke für die Antworten.
Rapper
Community-Antworten (3)
14.10.2010 um 22:41 Uhr
Hallo Rapper Kann da jemand Klarheit schaffen? Ich versuch's mal.
es ausreichend ist, wenn mindesten die Hälfte der BRM anwesend ist. Das ist insofern ausreichend, als dass Ihr, bei einer Größe von 11 Mitgliedern, mit 6 anwesenden BRM beschlussfähig seid! Das heißt aber nicht, dass es grundsätzlich ausreicht, nur 6 Mitglieder zu laden, denn für tatsächlich verhinderte BRM ist Ersatz zu laden, so dass eigentlich mehr als 6 anwesend sein sollten.
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 26 BetrVG, 2. Wahl RN 11
Als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist gewählt, wer jeweils die meisten (der abgegebenen=> Anm. nicoline) Stimmen auf sich vereinigt.
Das Gesetz fordert nicht die absolute Mehrheit (= 6 bei einer Größe von 11) für einen Kandidaten;
es genügt folglich die einfache (=4 in Eurem Fall) (Fitting, Rn. 14; GK-Raab, Rn. 11; HSWGN-Glock, Rn. 20).
War die Antwort verständlich?
Bei einem Kandidaten, den vielleicht keiner will, könnte der sich dann mit einer Stimme (seiner eigenen) zum BRV wählen? =>> JA! (bleibt nur, einen Gegenkandidaten aufzustellen)
Das wäre ja grotesk. =>> JA, aber es ist, wie es ist!
15.10.2010 um 00:13 Uhr
nicoline,
danke für die Antwort. Dann haben wir ja in der Sondersitzung alles richtig gemacht.
MfG
Rapper
15.10.2010 um 09:29 Uhr
Bei einem Kandidaten, den vielleicht keiner will, könnte der sich dann mit einer Stimme (seiner eigenen) zum BRV wählen? Das wäre ja grotesk.
Nein, denn wenn nur einer kandidiert bedeutet das doch, dass kein zweiter das Amt machen möchte. Und wenn jetzt alle auch noch gegen den Kandidaten sind, dann gäbe es keinen Vorsitzenden, also könntet ihr euer Gremium als Witznummer ansehen. So ist es schon logisch, dass der eine Kandidat dann Vorsitzender wird, und sei es auch nur mit seiner eigenen Stimme.
Verwandte Themen
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
Hallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Nur noch 1. Vorsitzende - gibt es bei Rücktritt Neuwahl?
Hallo ich brauche dringend euren Rat. wir sind ein neues Team gemischt mit den Neuen als Freigestellte, und den alten Br Mitgliedern im Gremiun.Mit einer sehr knappen Mehrheit (1 Stimme) wurden wir
Neuwahl nach Betriebsübergang
Zeitpunkt der Neuwahl nach Betriebsübergang im aufnehmenden Betrieb? Situation: Wir, ein kompletter Funktionsbereich ca 70 MA sind aus dem Unternehmen ausgegliedert und in ein Tochterunternehmen (50
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
Unsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
Hi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,