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Neuwahl Betriebsratsvorsitzender

R
Rapper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wie wird eigentlich ein neuer BRV gewählt, wenn der alte BRV zurückgetrten ist? Im BetrVG § 26 steht, dass die BRM mit einfacher Mehrheit die Wahl eines neuen BRV durchführen können und es ausreichend ist, wenn mindesten die Hälfte der BRM anwesend ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre es z.B. dann so, dass, wenn zwei BRM sich zur Wahl stellen, vorher abgestimmt wird, ob offene oder geheime Wahl, danach erfolgt z.B. die Wahl mit offener Stimmabgabe (Handzeichen) für Kandidat 1 und danach für Kandidat 2. Wenn jetzt Kandidat 1 3 Stimmen erhält (von 11 möglichen) und Kandidat 2 4 Stimmen erhält, müsste Kandidat 2 mit der Mehrheit der Stimmen der BRM zum neuen Vorsitzenden gewählt worden sein. Oder sehe ich das falsch? Die anderen BRM haben sich jeweils der Stimme enthalten. Bei einem Kandidaten, den vielleicht keiner will, könnte der sich dann mit einer Stimme (seiner eigenen) zum BRV wählen? Das wäre ja grotesk. Oder muß bei der Wahl mindestens 6 BRM für einen Kandidaten stimmen, damit er als BRV gewählt werden kann.

Kann da jemand Klarheit schaffen. Danke für die Antworten.

Rapper

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Community-Antworten (3)

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nicoline

14.10.2010 um 22:41 Uhr

Hallo Rapper Kann da jemand Klarheit schaffen? Ich versuch's mal.

es ausreichend ist, wenn mindesten die Hälfte der BRM anwesend ist. Das ist insofern ausreichend, als dass Ihr, bei einer Größe von 11 Mitgliedern, mit 6 anwesenden BRM beschlussfähig seid! Das heißt aber nicht, dass es grundsätzlich ausreicht, nur 6 Mitglieder zu laden, denn für tatsächlich verhinderte BRM ist Ersatz zu laden, so dass eigentlich mehr als 6 anwesend sein sollten.

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 26 BetrVG, 2. Wahl RN 11

Als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist gewählt, wer jeweils die meisten (der abgegebenen=> Anm. nicoline) Stimmen auf sich vereinigt.

Das Gesetz fordert nicht die absolute Mehrheit (= 6 bei einer Größe von 11) für einen Kandidaten;

es genügt folglich die einfache (=4 in Eurem Fall) (Fitting, Rn. 14; GK-Raab, Rn. 11; HSWGN-Glock, Rn. 20).

War die Antwort verständlich?

Bei einem Kandidaten, den vielleicht keiner will, könnte der sich dann mit einer Stimme (seiner eigenen) zum BRV wählen? =>> JA! (bleibt nur, einen Gegenkandidaten aufzustellen)

Das wäre ja grotesk. =>> JA, aber es ist, wie es ist!

R
Rapper

15.10.2010 um 00:13 Uhr

nicoline,

danke für die Antwort. Dann haben wir ja in der Sondersitzung alles richtig gemacht.

MfG

Rapper

T
Tanzbär

15.10.2010 um 09:29 Uhr

Bei einem Kandidaten, den vielleicht keiner will, könnte der sich dann mit einer Stimme (seiner eigenen) zum BRV wählen? Das wäre ja grotesk.

Nein, denn wenn nur einer kandidiert bedeutet das doch, dass kein zweiter das Amt machen möchte. Und wenn jetzt alle auch noch gegen den Kandidaten sind, dann gäbe es keinen Vorsitzenden, also könntet ihr euer Gremium als Witznummer ansehen. So ist es schon logisch, dass der eine Kandidat dann Vorsitzender wird, und sei es auch nur mit seiner eigenen Stimme.

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