W.A.F. LogoSeminare

Auländische Mitarbeiterin mit Kopftuch

S
seffi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unsere Chefin möchte eine ausländische Mitarbeiterin einstellen. Sie trägt allerdings ein Kopftuch. Frage: darf man verlangen,dass die Mitarbeiterin während der Dienstzeit das Kopftuch ablegt. Es handelt sich um ein Pflegeheim??

91705

Community-Antworten (5)

M
Mainpower

14.10.2010 um 19:40 Uhr

Hallo, habt ihr ein problem mit dem Kopftuch?? Solange sie nicht total verschleiert kommt sehe ich keinen Grund das Kopftuch abzulegen. Schaut Euch mal die kath. Schwestern in einem Krankenhaus an. Die tragen auch ein "Kopftuch". Da ist auch noch niemand auf die Idee gekommen dass das nicht sein darf.

P
Petrus

15.10.2010 um 11:50 Uhr

Da ist auch noch niemand auf die Idee gekommen dass das nicht sein darf.

Ähm... doch. Ich habe mal eine Diakonisse kennengelernt, die als Ärztin im Universitätsklinikum arbeitete. Die durfte im Dienst kein Häubchen tragen, geschweige denn, den Rest der Tracht. In einer Gegend, in der Christen selbst auf dem Papier eine deutliche Minderheit sind...

M
Mainpower

15.10.2010 um 12:28 Uhr

@Petrus, eine Diakonisse als Ärztin ist wohl eher die Ausnahme. Im normalfall sind die Schwestern in der Pflege tätig und da in der Tracht.

N
niemand

15.10.2010 um 15:48 Uhr

Ist das ein Problem wenn der Kollegin die Haare nicht ins Gesicht fallen? Oder habt ihr gar Frisurenzwang?

G
Gustl

18.10.2010 um 12:42 Uhr

Hallo Steffi,

schau dir den Artikel mal an, vielleicht kannst du dich damit identifizieren. http://extranet.igmetall.de/cps/rde/xbcr/extranet/artikel_0164892.pdf Schade, dass solche Fragen noch an der Tagesordnung sind. Wenn du BR-Mitglied bist, solltest du überlegen, ob du dein Amt weit ausführen solltest, da du nicht alle Mitarbeiter, vor allem die mit Kopftuch, nicht vertreten kannst.

Ihre Antwort