Erstellt am 14.10.2010 um 17:50 Uhr von mainpower
Hallo,
Betriebsratsarbeit fällt nicht unter das Arbeitszeitgesetz. Es kommt darauf an um welche Uhrzeit die BR Sitzung ist. Beginnt die Sitzung erst um 13 Uhr wirst Du weder vor noch nach der Schicht freigestellt. Wäre die Sitzung jedoch morgends um 9 Uhr ist es möglich die Nachtschicht früher zu beenden.
Erstellt am 14.10.2010 um 18:03 Uhr von haarsträubend
mainpower, wenn ich nachts arbeite und um 8.00 Uhr beginnt eine BR-Sitzung, meine ich, daß hier schon das Arbeitszeitgesetz greift.
Erstellt am 14.10.2010 um 18:11 Uhr von mainpower
@haarsträubend,
lies mal meinen letzten Satz und Du hättest Dir die Antwort sparen können.
Aber trotz allem fällt BR Arbeit nicht unter das Arbeitszeitgesetz.