W.A.F. LogoSeminare

Freistellung des BR

M
magicruedi
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin seit ca. 6 Monaten im Betriebsrat.Unsere BR.Sitzungen sind immer Montags.Ich arbeite ausschließlich in der Nachtschicht.Diese beginnt immer Sonntags um 23.30 Uhr und endet um 4.40 Uhr.Muß der Arbeitgeber mich auch nach der BR.Sitzung einen Arbeitstag freistellen oder nur einen Tag vor der BR.Sitzung?

Die Frage taucht auf wegen der 11 Stunden Pausenregelung.

Wer kann mir diese Frage beantworten?

Gruß Rüdiger

86903

Community-Antworten (3)

M
Mainpower

14.10.2010 um 19:50 Uhr

Hallo, Betriebsratsarbeit fällt nicht unter das Arbeitszeitgesetz. Es kommt darauf an um welche Uhrzeit die BR Sitzung ist. Beginnt die Sitzung erst um 13 Uhr wirst Du weder vor noch nach der Schicht freigestellt. Wäre die Sitzung jedoch morgends um 9 Uhr ist es möglich die Nachtschicht früher zu beenden.

H
haarsträubend

14.10.2010 um 20:03 Uhr

mainpower, wenn ich nachts arbeite und um 8.00 Uhr beginnt eine BR-Sitzung, meine ich, daß hier schon das Arbeitszeitgesetz greift.

M
Mainpower

14.10.2010 um 20:11 Uhr

@haarsträubend, lies mal meinen letzten Satz und Du hättest Dir die Antwort sparen können. Aber trotz allem fällt BR Arbeit nicht unter das Arbeitszeitgesetz.

Ihre Antwort