Erstellt am 14.10.2010 um 12:19 Uhr von Ulrik
Hi,
ja, auch befristet eingestellte Personen sind wahlberechtigt.
Allerdings müssen sie schon zur Ausbildung eingestellt sein, oder sich in einer Praxisphase eines Studiums befinden.
Aber bitte aufpassen, sie dürfen nicht älter als 24 sein (Vollendung des 25ten Lebensjahres)!!!
Also, wer seinen 25ten schon gefeiert hat, ist raus aus der Nummer