Lebenslauf für Kunde
Hallo alle zusammen,
unsere Firma arbeitet als Dienstleister bei einem Automobilhersteller und dieser verlangt nun zur Erstellung eines Werksausweises einen kompletten Lebenslauf. Ich habe eine grobe Beschreibung meines werdeganges gemacht aber diese reicht meinem Chef nicht. Er will einen genauen detaillierte Lebenslauf.
Ich bewerbe mich doch nicht bei dem Automobilhersteller und bin der Meinung dass ich da keinen genauen Lebenslauf abgeben muss.
Ist das richtig so? Oder können die das von mir verlangen?
Community-Antworten (1)
14.10.2010 um 19:28 Uhr
Welcher Automobilhersteller will einen Lebenslauf für den Werksausweis? Im Normalfall gibt es dafür ein offizielles Antragsformular, das man ausgefüllt zusammen mit einem Passbild und einer Geheimhaltungsverpflichtung abgibt.
Verwandte Themen
Zeiterfassung Kunde möchte eines einführen welches auch von unseren MA benutzt werden soll - In wieweit haben wir als BR des Dienstleisters darauf Einfluss?
ÄlterWir sind ein Dienstleistungsunternehmen bei unseren Kunde vor Ort. Kunde von uns möchte Zeiterfassungssystem einführen welches auch von unseen Mitarbeitern benutzt werden soll.In wieweit haben wir als
MOBBING bei externen MA: kann ich den BR des Kunden beanspruchen?
ÄlterHallo Zusammen, ich brauche dringend Hilfe. Ich bin als externe MA bei einem Kunden eingesetzt. Mein eigener Arbeitgeber hat keinen Betriebsrat. Aufgrund von Mobbing habe ich meinen Arbeitgeber geb
Tolles Angebot der GF!
ÄlterHallo zusammen, war lange nicht mehr hier, aber Folgendes muss ich zur Belustigung aller nun doch mal loswerden. Nach den diesjährigen Wahlen bin ich zwar noch im BR, aber nicht mehr freigestell
Hausordnung des Kunden und Mitbestimmung
ÄlterHallo zusammen, wir arbeiten für einen Kunden X als Dienstleister in der Logistik und sind ständig in dessen Räumlichkeiten beschäftigt. Die Räumlichkeiten werden fast ausschließlich nur durch unsere
Vorrangiger Arbeitsort Kunde -> Arbeitszeit fahrt zum Firmensitz?
ÄlterHallo zusammen, aktuell wurde mir ein Arbeitsvertrag vorgelegt der Besagt " Vorrangiger Arbeitsort ist der Kunde". Für mein Verständnis ist dies mit mobilen Arbeiten zu vergleichen? Dort würde dem