Erstellt am 30.06.2010 um 19:25 Uhr von pfeilenbogen
amazing
Was der Kunde (extern) macht/sagt ist seine Sache, er darf es, zu mindest gegenüber seinen Kunden. Kann somit auch nir Verstoß gegen § 78 BetrVg sein.
Es ist die Sache des AG, Dir eine adöquaten Job anzubieten.
Doch warum wurde eine passnede Stelle extern besetzt? Wo war da der BR und seine Möglichkeiten gem. § 99 BetrVG. Dieses müsste sich der BR ggf. im Klagefall von ArbG fragen lassen. Hier hätte der Br also die Einstellung mit dem entsprechenden Hinweis verweigern müssen und den AG in die Ersatzzustimmung verweisen müssen. Dann hätte er sich Fragen des ArbG stellen lassen müssen.
Erstellt am 30.06.2010 um 20:49 Uhr von Wetzlaf
amazing,
Das ist doch alles im 38er geregelt. Minderwertig geht nicht. Vielleicht kann der Womanizer helfen?
Erstellt am 30.06.2010 um 21:30 Uhr von rainerw
@pfeilenbogen
@Wetzlaf
Ich denke das wir das amazing nicht sagen brauchen, denn sie kennt sich aus mit der Materie.
@amazing
Wir hatten ähnliches als uns ein gelb- blauer Discounter aufgekauft hatte. Wir sind zwar ein eigenstädiges Unternehmen geblieben, aber der Kunde mag nun mal keine Betriebsräte. Und wir sind als BR noch immer da.
Es wäre in der Tat mal interessant wenn Du Dich bewerben würdest, wie sie dann eine Ablehnung begründen wollen.
Wäre schön Dich mal wieder öfters hier zu lesen.
Erstellt am 01.07.2010 um 11:22 Uhr von amazing
Moin moin zusammen und Danke für das Feedback ;-)
@pfeilenbogen
die externe Stelle lief über den Tisch eines am Standort frisch gegründeten BR, der sich erst mal in die ganze Thematik einfinden müssen, alles Neulinge ohne Erfahrung... habe nur durch Zufall erfahren, daß die Stelle recht schnell extern besetzt wurde... (Handhabung in Sachen interne Stellenausschreibungen und Besetzung ist hier leider immer noch eine riesige Baustelle)
@Wetzlaf
die Stelle, die mir aktuell angeboten wird ist durchaus interessant, nicht minderwertig und entspäche meinen vorherigen Tätigkeiten und den damals im jährlichen Personalgespräch (vor der Freistellung) vereinbarten Weiterentwicklungplänen mit Personalverantwortung.
@rainerw
an dem betreffenden Standort sind sogar 2 Ersatzmitglieder unseres BR eingesetzt, wir als BR sind bisher auch immer unbehelligt dort ein und aus gegangen, haben unsere Abt.-Versammlungen abgehalten.
Ich glaube nicht, daß meine Bewerbung abgelehnt wird, schließlich kam man mit dem Angebot auf mich zu, obwohl die Stelle bisher noch nicht ausgeschrieben wurde. Letztendlich will man verständlicherweise eine Gegenleistung für mein Gehalt.
@all
Grundsätzlich sehe ich es als moralisch bedenklich an, wenn Vorgesetzte gleichzeitig im BR sind, auch wenn manch andere das anders sehen und leben... allein von daher wäre es von meiner Seite her nur konsequent, das Amt niederzulegen, wenn die Versetzung vollzogen ist.
Was mir dennoch zu denken gibt ist, daß
a) unsere Pers.-Abt. bei der Stelle die Mandat-Niederlegung zur Bedingung macht und dem (internen) Kunden nicht seine Grenzen aufzeigt.
b) Teile unseres Konzerns gegen geltendes Recht und selbst auferlegten Ethikrichtlinien (u.a. Versammlungsfreiheit, Tariffreiheit etc.) verstößt
c) man ggf. auf diesem Wege, meinen sogenannten Kündigungsschutz mal eben um 4 Jahre verkürzen will... ich war kein bequemer BR und bin so manchem böse auf die Füße getreten - ein Schelm, der sich Böses dabei denkt....
;-)
Erstellt am 01.07.2010 um 22:51 Uhr von rainerw
@amazing
Wieso verständlicherweise eine Gegenleistung für Mein Gehalt. Entweder sie sind überzeugt von Dir als MA, denn sonst wären sie ja nicht schon vor einer Ausschreibung auf Dich zugekommen, oder aber sie treiben ein abgekartertes Spiel.
Ich an Deiner Stelle würde erst mal ausprobieren ob nicht doch beides zusammen passt.
Zurücktreten kannst Du dann immer noch. Und macht für meine Meinung ein besseres Bild richtung Belegschaft. Aber das ist eine Sache die kannst Du nur ganz alleine treffen.