Erstellt am 25.10.2019 um 13:16 Uhr von Kjarrigan
Wenn Du von Punkten sprichst, scheint es ja irgendetwas bei Euch zu geben.
Eine BV zum MA Gespräch oder ahnliches? Hat der BR daran mitgewirkt?
HAbt ihr da geregelt, was passiert wenn es Unstimmigkeiten zwischen Ma und Vorgesetzten gibt?
Erstellt am 25.10.2019 um 13:30 Uhr von stehipp
Was macht eine Beurteilung für einen Sinn, wenn der zu Beurteilende nicht weiß, wie es zu der Bewertung kommt?
Wie soll er sich denn verbessern, wenn ihm keiner sagt, was er anders, besser machen kann?
Verlangen, oder erzwingen könnt ihr das aber wahrscheinlich eher nicht, außer die BV zum Beurteilungsbogen ist entsprechend formuliert.
Erstellt am 25.10.2019 um 13:39 Uhr von Kratzbürste
Also hallo !
Schon mal den § 94 BetrVG gelesen.
Da geht's um die Mitbestimmung bei "Beurteilungsgrundsätzen".
Erstellt am 25.10.2019 um 17:07 Uhr von seehas
Habt ihr eine BV zu dem Thema?
Was steht da drin?
Wenn ihr keine BV habt, macht schnell eine und weist den AG auf § 94 BetrVG hin und untersagt ihm einstweilen eine solche Beurteilung.
Wenn ihr eine BV habt und da ist nicht geregelt wie bei Konfliktfällen verfahren wird, dann ändert das!
Erstellt am 25.10.2019 um 17:07 Uhr von seehas
Habt ihr eine BV zu dem Thema?
Was steht da drin?
Wenn ihr keine BV habt, macht schnell eine und weist den AG auf § 94 BetrVG hin und untersagt ihm einstweilen eine solche Beurteilung.
Wenn ihr eine BV habt und da ist nicht geregelt wie bei Konfliktfällen verfahren wird, dann ändert das!
Erstellt am 28.10.2019 um 10:32 Uhr von DerBR100
Vielen Dank für die Antworten!
Das hat uns schon geholfen.
Wir haben eine BV über die Leistungsbeurteilung.
Da ist erwähnt, dass der Vorgesetzte das dem Mitarbeiter in einem persönlichem Gespräch erörtern muss.
Nur der BR bekommt halt keine Informationen, wieso einer plötzlich so gut oder so schlecht ist.
Erstellt am 28.10.2019 um 11:00 Uhr von celestro
"Nur der BR bekommt halt keine Informationen, wieso einer plötzlich so gut oder so schlecht ist."
Naja ... wie Du schon selbst sagst:
"dass der Vorgesetzte das dem Mitarbeiter in einem persönlichem Gespräch erörtern muss."
also der BR muss mMn auch erst einmal nicht über die unterschiedlichen "Noten" informiert werden.
Erstellt am 29.10.2019 um 07:43 Uhr von xyz68
Wenn ein Mitarbeiter mit der Beurteilung nicht einverstanden ist, sollte er Beschwerde einlegen. Bei uns ist diese Möglichkeit in der BV geregelt. Zu den dann folgenden Gespräch kann er dann ein BRM mitnehmen.
kleiner Tipp: Bei uns muss bei Abweichung von der "Normalleistung" nach oben oder unten die Begründung immer schriftlich sein. Man soll ja ggf. nachlesen könne, was man verbessern soll.