Unwilliges Ersatzmitglied
Hallo zusammen,
bin seit kurzem BR-Vorsitzender und muß mich gleich mit einem unwilligen Ersatzmitglied beschäftigen. Der Kollege erscheint zu keiner Sitzung, sagt seine Sitzungsteilnahme auch nicht ab und hält das Ganze wohl für eine Spaßveranstaltung. Einer Kollegin gegenüber soll er geäußert haben, das er wohl nur mal schauen wollte wieviel Stimmen er bekommt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit dieses Ersatzmitglied zu zwingen entweder zur Sitzung zu erscheinen, oder auf das Mandat zu verzichten??
Besten Dank im Voraus.
Community-Antworten (5)
13.10.2010 um 18:52 Uhr
Hallo, bei der nächsten Einladung soll er erklären dass er auf sein Mandat verzichtet, die Wahl nicht annimmt, das wars dann. Ihr könnt dann das nächste Ersatzmitglied einladen.
13.10.2010 um 21:21 Uhr
So wie Du schreibst, lädst Du das Ersatzmitglied zu jeder Sitzunge ein? Habe ich das wirklich richtig verstanden? Wenn ja, was ist mit dem eigentlichen BR-Mitglied welches dieses Ersatzmitglied bei Verhinderung ersetzen soll?
Wenn ich die Informationen habe, kann ich dir eventuell einen Tipp geben.
14.10.2010 um 00:15 Uhr
Hallo Kadett, Der Kollege erscheint zu keiner Sitzung, Ich gehe mal davon aus, dass Du die Sitzungen meinst, zu der das Ersatzmitglied wegen tatsächlicher Verhinderung eines BRM geladen wurde.
hält das Ganze wohl für eine Spaßveranstaltung. => Vermutung
Einer Kollegin gegenüber soll er geäußert haben, das er wohl nur mal schauen wollte wieviel Stimmen er bekommt. => Hörensagen
Hast Du selber schon mal mit dem Kollegen gesprochen?
*Gibt es irgendeine Möglichkeit dieses Ersatzmitglied
zu zwingen entweder zur Sitzung zu erscheinen, NEIN!
zu zwingen auf das Mandat zu verzichten?? NEIN!
Als BRV sollte man vielleicht etwas kreativer sein, als nur über ZWANG nachzudenken! Hier sollte das Gespräch und der Aufklärungs-, Überzeugungs- und Motivationsversuch zunächst im Vordergrund stehen. Sollte dieses nicht zum Erfolg führen, kann man versuchen, ihn davon zu überzeugen, sein ungeliebtes/ungewolltes Mandat niederzulegen, damit ein/e überzeugte/rer und motivierte/rer Kollege/Kollegin sein Amt übernehmen kann.
14.10.2010 um 12:58 Uhr
Wenn ein BR-(Ersatz-)Mitglied seiner Pflicht gem. BetrVG nicht nachkommt, kann es ausgeschlossen werden.
14.10.2010 um 13:07 Uhr
kadett, wenn der AG merkt, dass ein Nichterscheinen des EBRM zur Sitzung seinen betrieblichen Ablauf stört (Ergänzung geht nicht, also muss neue Sitzung mit entsprechendem TOP einberufen werden), wird sich wahrscheinlich schnell etwas ändern.
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