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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abfrage Impfstati bei Kolleginnen/ Kollegen

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Lofoten
Sep 2021 bearbeitet

Hallo, ganz heikles Thema. Wir sehen uns in der nunmehr möglich gemachten Abfrage der Impfstai laut 94 in der Mitbestimmung. In Umsetzung, wie es erfolgen soll und zum Datenschutz. Wo finde ich die konkreten Beschreibungen wer überhaupt abgefragt werden kann? Wir sehen nicht, dass die KollegInnen z.B. als Essenfahrer, Hauswirtschafter auch befragt werden könnten. Kann mir jemand helfen? Im Infektionsschutzgesetz § 23 geht das nicht draus hervor oder sehen wir das falsch?

Danke

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