Abfrage Impfstati bei Kolleginnen/ Kollegen
Hallo, ganz heikles Thema. Wir sehen uns in der nunmehr möglich gemachten Abfrage der Impfstai laut 94 in der Mitbestimmung. In Umsetzung, wie es erfolgen soll und zum Datenschutz. Wo finde ich die konkreten Beschreibungen wer überhaupt abgefragt werden kann? Wir sehen nicht, dass die KollegInnen z.B. als Essenfahrer, Hauswirtschafter auch befragt werden könnten. Kann mir jemand helfen? Im Infektionsschutzgesetz § 23 geht das nicht draus hervor oder sehen wir das falsch?
Danke
Community-Antworten (1)
23.09.2021 um 15:38 Uhr
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