Erstellt am 13.10.2010 um 11:51 Uhr von rolfo
Arbeitsvertrag kannst du nur einsehen wenn der MA dir den zeigt, ansonsten hast du kein Recht dazu, ausser in Blankoarbeitsverträge.
Arbeitsvertrag ist Individualrecht.
Erstellt am 13.10.2010 um 13:19 Uhr von sanifair
Der BR muss das auch nicht überprüfen ... Nicht sein Job
Erstellt am 13.10.2010 um 14:04 Uhr von rkoch
@vomhofe
> Er muß ja auch überwachen ob diese eingehalten werden ,oder ?
Wo steht das?
§80 BetrVG:
Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Arbeitsverträge sind hier mit Absicht nicht aufgeführt. Der BR ist mit wenigen Ausnahmen ein Gremium mit kollektivem Auftrag. Jeden einzelnen Arbeitsvertrag zu kennen und zu überwachen würde die Arbeit des BR sprengen und ist auch überhaupt nicht seine Zielsetzung. Ganz im Gegenteil: Bei der Frage nach z.B. Versetzungen, Arbeitszeit, etc. hat der BR die Bedürfnisse aller AN im Auge zu behalten und sich nicht mit der Frage abzukämpfen was mit jedem dieser AN individuell vereinbart ist. hat sich der AN z.B. dazu bereit erklärt sich versetzen zu lassen heißt das nicht, das der BR jeder Versetzung zustimmen muss. Umgekehrt bedeutet eine fehlende derartige Klausel nicht, das der BR daraus das Recht ableiten darf die Versetzung zu verweigern, denn das ist keiner der Punkte aus §99 (auch nicht "Benachteiligung des AN").
Erstellt am 14.10.2010 um 13:53 Uhr von pauli
wie sieht es denn mit Formular-Arbeitsverträgen aus? Die dürften wohl bei größeren Arbeitgebern zum Einsatz kommen. Auf die findet doch das AGB-Gesetz Anwendung. Und ob das eingehalten wird ist schon Aufgabe des BR. Oder liege ich da falsch?
Erstellt am 14.10.2010 um 14:08 Uhr von Petrus
@pauli: Was sich aber in aller Regel mit den von rolfo genannten "Blankoformularen" prüfen läßt, ob die gegen die AGB-Bestimmungen verstoßen.