Liebe Kollegen,
eine Frage zum Thema "Teilnahme von BRM bei Gerichtsverhandlungen":
Ich habe die Sachlage soweit verstanden, dass die Teilnahme von BRM als Zuhörer in einer Gerichtsverhandlung i.d.R. "Privatvergnügen" ist und nur in wenigen Ausnahmefällen eine notwendige Arbeitsversäumnis darstellt.

In der Gerüchteküche habe ich nun gehört, dass man "einfach" einen Beschluss fassen kann, der besagt bestimmte BRM als Zuhörer zum Gerichtstermin zu schicken.

Wie seht ihr das? Besteht diese Möglichkeit?

Danke für eure Anworten