Erstellt am 12.10.2010 um 22:26 Uhr von nicoline
Hallo unerfahren,
wo liest Du in § 53 etwas von anderen Ausschüssen??? Hier geht es nur um den Betriebsausschuss
§ 53 Betriebsräteversammlung
(1) Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte
***sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse***
zu einer Versammlung einzuberufen. Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird.
Das heißt, aus dem Haus mit dem Betriebsausschuss können 5 BRM fahren aus den beiden anderen Häusern nur BRV und Stellv. insgesamt also 9.
Erstellt am 12.10.2010 um 22:29 Uhr von unerfahren
also das heisst all die anderen dürfen und können nicht mit
Erstellt am 12.10.2010 um 22:39 Uhr von nicoline
Ja, wenn man sich streng an das Gesetz hält, ist das so!
Erstellt am 13.10.2010 um 00:01 Uhr von paula
mich würde ja mal interessieren warum ihr der Meinung seid dass da alle mit hin sollen? Vielleicht habt ihr ja gute Argumente die auch einen AG überzeugen
Weil wenn es keine solchen Argumente gibt ist das in meinen Augen auch eine Sache die Ihr Euren Wählern wohl kaum erklären könnt.
Erstellt am 13.10.2010 um 06:55 Uhr von Tanzbär
> aus den beiden anderen Häusern nur BRV und Stellv. insgesamt also 9.
Nicht ganz.
Sollten BRV und Stellv. NICHT GBR-Mitglied sein, so fahren die GBR-Mitglieder zusätzlich, da sie als "Gastgeber" (Einlader) anwesend sind.
Erstellt am 13.10.2010 um 08:35 Uhr von qwert
Kann der BR nicht auch zwei andere als BRV und SBRV schicken, falls die beiden eh GBR Mitglieder sind dürften dann vier fahren.