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BR Konferenz

U
unerfahren
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen , Wir würden gerne dies Jahr eine BetriebsräteKonferenz abhalten wobei der neue GF auf das § 53 sich berufen möchte. Wir waren die letzten Jahre mit allen BR Mitgliedern bei der BR Konferenzen (Versammlungen) dabei. Zur Erläuterung wir sind am 3 Standorten vertreten mit 9 BR 7 BR und 3BR Mitgliedern im Amt. Der GBR versucht für alle hier eine Versammlung durchzuführen.wie können wir dies durchsetzen. Kann mir einer definieren Ausschüsse der 7 BR hat Urlaubausschuss, Arbeitssicherheitausschuss , Wirtschaftausschuss, Personalausschuss würden diese unter den §53 besagten Ausschüsse auch fallen ???

Der 9 BR Gremium hat einen Betriebsausschuss mit 5 BR Kollegen .

Wie können wir alle unter dach und fach bei BR Konferenz begrüßen.

Unerfahren

1.72606

Community-Antworten (6)

N
nicoline

13.10.2010 um 00:26 Uhr

Hallo unerfahren, wo liest Du in § 53 etwas von anderen Ausschüssen??? Hier geht es nur um den Betriebsausschuss

§ 53 Betriebsräteversammlung (1) Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte

sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse

zu einer Versammlung einzuberufen. Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird.

Das heißt, aus dem Haus mit dem Betriebsausschuss können 5 BRM fahren aus den beiden anderen Häusern nur BRV und Stellv. insgesamt also 9.

U
unerfahren

13.10.2010 um 00:29 Uhr

also das heisst all die anderen dürfen und können nicht mit

N
nicoline

13.10.2010 um 00:39 Uhr

Ja, wenn man sich streng an das Gesetz hält, ist das so!

P
paula

13.10.2010 um 02:01 Uhr

mich würde ja mal interessieren warum ihr der Meinung seid dass da alle mit hin sollen? Vielleicht habt ihr ja gute Argumente die auch einen AG überzeugen

Weil wenn es keine solchen Argumente gibt ist das in meinen Augen auch eine Sache die Ihr Euren Wählern wohl kaum erklären könnt.

T
Tanzbär

13.10.2010 um 08:55 Uhr

aus den beiden anderen Häusern nur BRV und Stellv. insgesamt also 9.

Nicht ganz. Sollten BRV und Stellv. NICHT GBR-Mitglied sein, so fahren die GBR-Mitglieder zusätzlich, da sie als "Gastgeber" (Einlader) anwesend sind.

Q
qwert

13.10.2010 um 10:35 Uhr

Kann der BR nicht auch zwei andere als BRV und SBRV schicken, falls die beiden eh GBR Mitglieder sind dürften dann vier fahren.

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