Beschluss nach § 37 Abs. 7 BetrVG- Fahrtkostenübernahme durch AG?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
unserer Betriebsrat hat beschlossen mich als BR-Vorsitzenden zu einer BR-Konferenz, welche vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchgeführt wird, zu entsenden. Diese Konferenz sowie auch der Beschluss erfolgen auf Grundlage des § 37 Abs. 7. (Wir haben noch in Verb. mit dem 40iger beschlossen) Jetzt genehmigt mir der Arbeitgeber zwar die Teilnahme und somit quasi meine Freistellung, weigert sich aber die Fahrtkosten zu übernehmen(Da es sich nicht um eine Schulung nach 37 Abs.6 BetrVG handelt) Muss er trotzdem die Fahrtkosten übernehmen oder nicht, da ich ja für den BR teilnehme und nicht aus Privatvergnügen.
LG Guido
Community-Antworten (10)
06.11.2015 um 14:13 Uhr
Nein, muss er nicht. Wie du schon selbst festgestellt hast muss er dich freistellen, damit hat es sich
06.11.2015 um 15:36 Uhr
Na den Unterschied zwischen 37.6 und 37.7 BetrVG lernt man eigentlich doch im BR1 :-) Das zweite ist halt der Individualanspruch des BRM und deswegen gibt's auch kein Fahrgeld vom AG.
06.11.2015 um 16:03 Uhr
Und jetzt wirds spannend:
ist GuidoW eine Konferenz des Ministeriums wirklich so wichtig, dass er private Kosten für sein Ehremamt auf sich nimmt, oder aber ist GuidoW nur dann an der Reise interessiert, wenn sie ihm bezahlt wird?
06.11.2015 um 16:06 Uhr
da ist gar nichts spannend, Pickel, weil, es interessiert nicht...
06.11.2015 um 17:17 Uhr
Warum den nach § 37.7 BetrVG?
Wenn der BR die Teilnahme doch für "erforderlich" angesehen hat, wäre es doch eher eine 37.6 Maßnahme.
Bei 37.7 entscheidet doch jedes BR-Mitglied selbst darüber, ob er sich für das Thema interessiert. Der Beschluss befasst sich dann nur noch um die zeitliche Lage.
Ich würde hier noch einmal klar stellen, dass Ihr eigentlich 37.6 meintet.
06.11.2015 um 17:20 Uhr
oh ja, das habe ich nicht mal bedacht - warum ist die BR Konferenz nach 37,7 ausgeschrieben? Oder dient dieses der politischen Bildung? dann wäre 37,7 richtig - wenn es aber um Betriebsratsarbeit direkt geht, gilt eigentlich der 37,6
06.11.2015 um 17:38 Uhr
Man, man, man ... hier sind ja mal wieder die Superspezialisten unterwegs!
@ gironimo
"Wenn der BR die Teilnahme doch für "erforderlich" angesehen hat, wäre es doch eher eine 37.6 Maßnahme."
Jau ... wenn der BR die Teilnahme am Malwettbewerb für "erforderlich" angesehen hat, ist das auch ganz bestimmt eine 37.6 Maßnahme ...
Dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird man aber ganz sicher unterstellen dürfen, dass es weiß, was es mit der Einladung zur "Betriebsrätekonferenz 2015" veröffentlicht:
"Hinweise: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Entstehende Reisekosten können seitens des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nicht übernommen werden.
Die Betriebs- und Personalrätekonferenz ist im Sinne des § 37 Abs. 7 BetrVG und § 46 Abs 2 ThürPersVG anerkannt. Die notwendigen Anerkennungsverfahren wurden durchgeführt."
@ GuidoW
Der AG muss lediglich bezahlt freistellen, aber mit Sicherheit KEINERLEI Kosten übernehmen.
09.11.2015 um 11:10 Uhr
Danke für eure Antworten.
Pickel: Nein ich bin nicht nur daran interessiert, wenn mir die Reise bezahlt wird.
LG Guido
09.11.2015 um 11:21 Uhr
War das jetzt gerade der Westerwelle?
09.11.2015 um 13:47 Uhr
Wenn du die echte Angela M..... bist? ;-)
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