§ 112 Sozialplan Erfahrung mit Berater - Definition "wirtschaftliche Situation"?
Hallo zusammen, Wegen Standorteauflösung bzw Umverlegung von Standorten müssen wir einen Sozialplan erarbeiten. Bei der Rechereche stolperte ich über dieses Zitat: Erstens "Vereinbarung eines Sozialplans ... unter Einholung näherer Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Betriebs oder Unternehmens. " Frage: Kann man eine wirtschaftlichkeitsprüfung verlangen, ob die Standortauflösungen wirtschaftlich überhaupt Sinn macht?
Zweitens "Beide Seiten fahren dabei gut damit, erfahrene Berater hinzuzuziehen um das für alle Beteiligten bestmögliche Ergebnis zu erzielen." Frage: Wer kommt als Berater in Frage, können Personalräte auch ihre eigenen Berater suchen, unabhängig vom Arbeitgeber? Hat wer Erfahrungen? Danke Selma
Community-Antworten (7)
12.07.2008 um 18:10 Uhr
@Selma, IMHO.... kann man....Hinzuziehen von externen Beratern, wir beauftragten die TBS (Technologieberatungsstelle) des DGB !
lies mal hier, http://www.dbb-berlin.de/personalratswahlen/pr_brief_personalabbau.pdf
12.07.2008 um 20:42 Uhr
"kann man....Hinzuziehen von externen Beratern, wir beauftragten die TBS (Technologieberatungsstelle) des DGB !"
Es wäre mir neu, dass die externen Berater der TBS kostenlos tätig werden!
Ohne Zustimmung der entsprechenden Dienststelle(-behörde) kann kein kostenpflichtiger externer Sachverständiger durch einen Personalrat hinzugezogen werden!
Außerdem ist entscheidend, was im Landespersonalvertretungsgesetz steht!
12.07.2008 um 20:51 Uhr
Du nuss, schrieb ich was von kostenlos....ist im Link alles erklärt, letzter Abschnitt!
12.07.2008 um 20:58 Uhr
Einmal für Doofe, bin neu im Geschäft: steht das Landespersonalvertretungsgesetz über dem Bundespersonalvertetungsgesetz, oder was gildet im Streitfall? Das LPVG NRW schränkt nach seiner Änderung 2007 deutlich mehr ein.
Erstmal vielen Dank
12.07.2008 um 21:14 Uhr
Ich fragte mich tatsächlich, welche Botschaft Du mit "kann man" & "wir beauftragten" rüber bringen wolltest ...
12.07.2008 um 21:16 Uhr
Eure Handlungsgrundlage ist das LPVG NRW !
12.07.2008 um 21:19 Uhr
Das ist nicht schön. Trotzdem Danke Selma
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