wann Beschluss an den Arbeitgeber weiterleiten?
Unser Betriebsrat hat einen Beschluss gefasst, der einen externen Berater vorsieht, sollte die Geschäftsführung zu laufenden Gesprächen selbst externe Berater hinzu zu ziehen.
Müssen wir diesen Beschluss sofort der Geschäftsleitung mitteilen, oder reicht es noch aus, ihn Mitzuteilen sobald die Geschäftsleitung ankündigt, dass Berater zur Sitzung hinzugezogen werden? Unsere Angst ist, dass die Geschäftsleitung nach dieser Information die Gespräche abbricht, da sie externe Berater von unserer Seite nicht gerne sieht.
Community-Antworten (2)
25.07.2018 um 11:46 Uhr
Was sie gerne sieht oder nicht, darf keine Rolle spielen. Um den Wissensunterschied in vielen Fragen auszugleichen, solltet ihr vielleicht auch dann einen Experten hinzuziehen, wenn der AG es nicht tut. Den Beschluss finde ich also schräg. Vor Hinzuziehung eines Sachverständigen muss der AG vorher kontaktiert werden, wegen der Kostenübernahme.
25.07.2018 um 14:06 Uhr
....also Beschluss umgehendder GL mitteilen!
Verwandte Themen
Weiterleiten persönlicher Infos an BR
ÄlterAls SBV hatte ich ein Schreiben an einen Vorgesetzten geschickt. Es ging um einen Schwerbehinderten Mensch in seiner Abteilung. Dem Vorgesetzten gefiel nicht die Inhalte des Schreibens(weil er ihm un
Beschlussfassung ohne BRV und Stellvertreter
ÄlterHallo Kollegen, wie ist die Vorgehensweise einer Beschlussfassung wenn der BRV auf Dienstreise und der Stellvertreter krank ist. Der Beschluss lässt sich nicht aufschieben da Terminverzug droht.
Kündigungsschutzklage - Dokumente vom BR an Anwalt weiterleiten
ÄlterHallo meine Frage bezieht sich auf das weiterreichen von Dokumenten nach einer Kündigung an den zuständigen Anwalt des Kollegen, der eine Kündigungsschutz Klage erheben möchte. Der Fall: AN wird zu
Widersprechende BR-Beschlüsse: Ungültigkeit?
ÄlterHallo! Angenommen, im Betrieb gibt es einen Beschluss über einen viermonatigen Testlauf eines neuen Systems, das der Mitbestimmungspflicht unterliegt, und der terminiert zum 31.1. wurde. Zwei Woche
Betriebsratsvorsitzender handelt anders als im Beschluß gefasst, darf er dass?
ÄlterHallo Leute, ich habe da mal eine Frage zu Beschlüssen. Wir haben in unserem 3er Gremium einen Beschluss zur Bestellung von Sachbüchern gefasst. In diesem Beschluss wurden auch die Bücher, die best