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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

wann Beschluss an den Arbeitgeber weiterleiten?

B
Btr-Neuling
Jul 2018 bearbeitet

Unser Betriebsrat hat einen Beschluss gefasst, der einen externen Berater vorsieht, sollte die Geschäftsführung zu laufenden Gesprächen selbst externe Berater hinzu zu ziehen.

Müssen wir diesen Beschluss sofort der Geschäftsleitung mitteilen, oder reicht es noch aus, ihn Mitzuteilen sobald die Geschäftsleitung ankündigt, dass Berater zur Sitzung hinzugezogen werden? Unsere Angst ist, dass die Geschäftsleitung nach dieser Information die Gespräche abbricht, da sie externe Berater von unserer Seite nicht gerne sieht.

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Community-Antworten (2)

H
hansimglueck

25.07.2018 um 11:46 Uhr

Was sie gerne sieht oder nicht, darf keine Rolle spielen. Um den Wissensunterschied in vielen Fragen auszugleichen, solltet ihr vielleicht auch dann einen Experten hinzuziehen, wenn der AG es nicht tut. Den Beschluss finde ich also schräg. Vor Hinzuziehung eines Sachverständigen muss der AG vorher kontaktiert werden, wegen der Kostenübernahme.

V
Vivaldi

25.07.2018 um 14:06 Uhr

....also Beschluss umgehendder GL mitteilen!

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