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Lohnfortzahlung bei Plege

O
Okidoki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ein Kollege muß 5 Tage zur Pflege seiner kranken Ehefrau zu Hause bleiben. Dazu hat er gem. §2 PlegeZG Anspruch und gem. §616 BGB auch Anspruch auf Lohnforzahlung. Diese wird jedoch durch den Tarifvertrag ausgehebelt, Gibt es noch eine andere Möglichkeit, daß der Kollege nicht ohne Geld dasteht ?? Bibt es hier noch andere Tricks?? Danke für Eure Infos im Voraus

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Community-Antworten (4)

S
steini

12.10.2010 um 15:15 Uhr

Ein Tarifvertrag kann doch nicht schlechter sein als das Gesetz. Das Gesetzt ist immer das minimum was er bekommen muss. Der Tarif wird hier schon etwas älter sein und aus diesem Grund nicht dem Gesetzt entsprechen.

N
nicoline

12.10.2010 um 15:43 Uhr

steini, das Pflegezeitgesetz regelt nur den Anspruch auf Freistellung, diese Freistellung ist nicht vom AG zu bezahlen. Und sehr wohll können TV und sogar AV den § 616 BGB ganz oder teilweise aushebeln.

P
paula

12.10.2010 um 16:24 Uhr

danke nicoline! Es will leider in viele köpfe nicht rein, dass § 616 BGB abbedungen werden kann

N
nicoline

12.10.2010 um 23:52 Uhr

oh bitte, gerne paula ;-))

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