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AU rückwirkend notwendig?

T
tanja.frank
Sep 2021 bearbeitet

Hallo, hier meine Frage: Eine Kollegin war Montag und Dienstag ohne AU krank (mit täglicher Meldung), am Mittwoch gab sie beim AG an, zum Arzt zu gehen. Einen Termin bekam sie erst am Donnerstag. Der Arzt schrieb sie rückwirkend ab Dienstag krank. Nun verlangt die TL eine AU für den noch fehlenden Montag. Der Arzt jedoch ist nur bereit, 2 Tage rückwirkend krankzuschreiben. Ist es rechtens, eine AU auch für die Karenztage einzufordern?

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Community-Antworten (7)

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Agassi0

22.09.2021 um 15:43 Uhr

Es kommt darauf an, ob euer AG ab dem ersten Tag einen AU-Schein sehen will, oder erst ab dem 3.Tag,wenn wie hier passiert, bekommt sie einen Tag Karenz bezahlt ( Mo) und ab Dienstag gilt dann AU für höchstens 6 Wochen

D
DummerHund

22.09.2021 um 17:13 Uhr

"Es kommt darauf an, ob euer AG ab dem ersten Tag einen AU-Schein sehen will," Ich würde eher sagen, es kommt darauf an ob es bei euch üblich ist das der AG einen AU Schein ab den ersten Tag sehen will.

A
Agassi0

23.09.2021 um 09:16 Uhr

"Ich würde eher sagen, es kommt darauf an ob es bei euch üblich ist das der AG einen AU Schein ab den ersten Tag sehen will." Arbeitgeber haben nach dem Gesetz das Recht, vom erkrankten Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest zu verlangen, d.h. eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Das steht in § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Es geht nicht darum, ob es üblich ist, sondern ob er es verlangt.

U
UdoWoe

23.09.2021 um 10:34 Uhr

Ich sehe den Fall als sehr komplex an. Die Kollegin hat sich mit täglicher Meldung beim AG krank gemeldet, Deutet für mich daraufhin, dass der AG bisher keine AU vom ersten Tag an gefordert hat. Jetzt ist diese zum Arzt und hat eine AU ab Dienstag, also zwei Tage rückwirkend, da der Arzt nur zwei Tage rückwirkend ausstellt. Soweit alles klar. Jetzt verlangt der AG auch für den ersten Tag rückwirkend eine AU. Passt nach meiner Auffassung nicht. Wieso will der AG jetzt auf einmal vom ersten Tag an eine AU haben? Nach meiner Meinung hat die Kollegin alles richtig gemacht und der AG will sich nur um den einen Tag bezahlen drücken. So sehe ich das. Im Gegensatz zu Agassi0 sehe ich es so, dass er es der Kollegin hätte vorher ankündigen müssen, dass er vom ersten Tag an eine AU verlangt. Wenn der AG es üblich nicht macht, dann kann er hier nicht rückwirkend seine Meinung ändern.

A
Agassi0

23.09.2021 um 11:10 Uhr

"Im Gegensatz zu Agassi0 sehe ich es so, dass er es der Kollegin hätte vorher ankündigen müssen, dass er vom ersten Tag an eine AU verlangt. Wenn der AG es üblich nicht macht, dann kann er hier nicht rückwirkend seine Meinung ändern. "

Da gebe ich Dir Recht, wenn der AG es vorher anders gehandhabt hat, kann er jetzt nicht auf einmal am 1.Tag die AU fordern. Ich wollte vorhin ja nur darauf hinweisen, dass der AG das Recht hat, die AU am ersten Tag zu fordern, wenn er es denn kommuniziert!!!

W
wdliss

23.09.2021 um 11:39 Uhr

@Agassi0: Das ist doch aber wiederum genau das, was DH geschrieben hat. Da hätten jetzt nicht so viele Ausrufezeichen für sterben müssen :-(

R
Relfe

23.09.2021 um 11:43 Uhr

Also nur mal nachgefragt: wieso verlangt die TL (Teamleitung) dass die AU nachzureichen ist? Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die TL dazu berechtigt ist. laut EFZG §5 ist der AG berechtigt es früher zu verlangen, aber doch nicht die TL.

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