Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag
Hallo, Was zählt ? Unser Arbeitgeber zahlt lt. Betriebsvereinbarung höhere Zuschläge als in den Arbeitsverträgen, die bei Neueinstellungen von den jeweiligen Personen unterzeichnet wurden ! Zählen nun die Zuschläge in der Betriebsvereinbarung oder die niedrigeren Zuschläge in den Arbeitsverträgen ?
Community-Antworten (6)
12.10.2010 um 13:14 Uhr
Das was für den AN günstiger ist.
12.10.2010 um 16:46 Uhr
Ich würde mir eher Gedanken machen ob eine solche BV überhaupt wirksam ist (§77 abs. 3 BetrVG)
13.10.2010 um 01:32 Uhr
Solang der Arbeitgeber sich dran hält würd ich die Gedanken dann aber für mich behalten.
13.10.2010 um 02:11 Uhr
qwert
völlig richtig! Aber wenn der MA Ansprüche aus dieser BV ggf gerichtlich durchsetzen will wird der richter sich die BV genau anschauen und der sagt es dann auch dem AG ;-) und dann?
13.10.2010 um 10:39 Uhr
Naja, dann ist Pech, ist ja aber auch ein Fall von "AG hält sich nicht dran". .:) Der klagende MA wird ja vorher mit dem BR reden, da kann er dann informiert werden das er verlieren könnte.
Das muß ja auch nicht so sein, wenn der AG auf einmal aufhört sich an die BV zu halten kann man mMn durchaus mit betrieblicher Übung argumentieren.
17.11.2010 um 18:50 Uhr
Die BV steht über dem Arbeitsvertrag. Nur wenn im AV eine bessere Lösung angegeben ist kann man auf Erfüllung dieser pochen. meistens fährt man mit der BV aber besser
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