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Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag

S
Schaten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Was zählt ? Unser Arbeitgeber zahlt lt. Betriebsvereinbarung höhere Zuschläge als in den Arbeitsverträgen, die bei Neueinstellungen von den jeweiligen Personen unterzeichnet wurden ! Zählen nun die Zuschläge in der Betriebsvereinbarung oder die niedrigeren Zuschläge in den Arbeitsverträgen ?

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Community-Antworten (6)

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neskia

12.10.2010 um 13:14 Uhr

Das was für den AN günstiger ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigkeitsprinzip

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paula

12.10.2010 um 16:46 Uhr

Ich würde mir eher Gedanken machen ob eine solche BV überhaupt wirksam ist (§77 abs. 3 BetrVG)

Q
qwert

13.10.2010 um 01:32 Uhr

Solang der Arbeitgeber sich dran hält würd ich die Gedanken dann aber für mich behalten.

P
paula

13.10.2010 um 02:11 Uhr

qwert

völlig richtig! Aber wenn der MA Ansprüche aus dieser BV ggf gerichtlich durchsetzen will wird der richter sich die BV genau anschauen und der sagt es dann auch dem AG ;-) und dann?

Q
qwert

13.10.2010 um 10:39 Uhr

Naja, dann ist Pech, ist ja aber auch ein Fall von "AG hält sich nicht dran". .:) Der klagende MA wird ja vorher mit dem BR reden, da kann er dann informiert werden das er verlieren könnte.

Das muß ja auch nicht so sein, wenn der AG auf einmal aufhört sich an die BV zu halten kann man mMn durchaus mit betrieblicher Übung argumentieren.

S
Schnackel

17.11.2010 um 18:50 Uhr

Die BV steht über dem Arbeitsvertrag. Nur wenn im AV eine bessere Lösung angegeben ist kann man auf Erfüllung dieser pochen. meistens fährt man mit der BV aber besser

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