Erstellt am 12.10.2010 um 11:14 Uhr von neskia
Das was für den AN günstiger ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigkeitsprinzip
Erstellt am 12.10.2010 um 14:46 Uhr von paula
Ich würde mir eher Gedanken machen ob eine solche BV überhaupt wirksam ist (§77 abs. 3 BetrVG)
Erstellt am 12.10.2010 um 23:32 Uhr von qwert
Solang der Arbeitgeber sich dran hält würd ich die Gedanken dann aber für mich behalten.
Erstellt am 13.10.2010 um 00:11 Uhr von paula
qwert
völlig richtig! Aber wenn der MA Ansprüche aus dieser BV ggf gerichtlich durchsetzen will wird der richter sich die BV genau anschauen und der sagt es dann auch dem AG ;-) und dann?
Erstellt am 13.10.2010 um 08:39 Uhr von qwert
Naja, dann ist Pech, ist ja aber auch ein Fall von "AG hält sich nicht dran".
.:)
Der klagende MA wird ja vorher mit dem BR reden, da kann er dann informiert werden das er verlieren könnte.
Das muß ja auch nicht so sein, wenn der AG auf einmal aufhört sich an die BV zu halten kann man mMn durchaus mit betrieblicher Übung argumentieren.
Erstellt am 17.11.2010 um 17:50 Uhr von Schnackel
Die BV steht über dem Arbeitsvertrag. Nur wenn im AV eine bessere Lösung angegeben ist kann man auf Erfüllung dieser pochen.
meistens fährt man mit der BV aber besser