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Einstellung oder keine Einstellung

H
Hulky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir wurden als Betriebsrat unterrichtet, das ein Kollege für die Zeit von vier Wochen von Abteilung A in der Abteilung B arbeiten soll. Mittlerweile sind sechs Wochen vergangen, wir haben den Arbeitgeber um Aufklärung gebeten, weil wir der Meinung sind, das hier eine neue Arbeitsplatz entstanden ist und hier ein formeller Einstellungsverfahren durchgeführt werden muss. Arbeitgeber ist anderer Meinung bzw. Stur und möchte nicht das der Betriebsrat in dieser Angelegenheit einmischt. Wie können wir den Arbeitgeber erzwingen dies Rückgängig zu machen. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (4)

W
Widder

12.10.2010 um 10:50 Uhr

Wenn der Kolleg schon bei euch arbeitet, also einen AV besitzt, kann er nicht noch einmal eingestellt werden.

Hierbei handelt e sich um eine Versetzung, und die unterliegt der Mitbestimmung des BR nach § 99 BetrVG

K
KBlitz

12.10.2010 um 11:37 Uhr

Der Arbeitgeber darf einen Angestellten bis zu vier Wochen in eine andere Abteilung setzen ohne einen Versetzungsantrag stellen zu müssen, dauert die Beschäftigung in der Abteilung länger als vier Wochen an, was bei Euch der Fall ist muss eine Versetzung vorgenommen werden.

Ansonsten hätte der Angestellte nach den vier Wochen schon wieder in die Abteilung A zurückkehren müssen.

Also ich bewerte es genauso wie Widder, dass es sich hier um eine reine Versetzung handelt.

L
Lotte

12.10.2010 um 11:45 Uhr

Hulky, ergänzend zu den Kollegen: Nachlesen kannst Du das in § 95 (3) BetrVG, wichtig dabei ist auch die Kommentierung.

Ob nun dauerhaft ein neuer Arbeitzplatz entstanden ist und wie der AG sich die Personalplanung denkt, könnt Ihr im Zuge des § 92 BetrVG erfragen.

N
nicoline

12.10.2010 um 11:45 Uhr

KBlitz, Der Arbeitgeber darf einen Angestellten bis zu vier Wochen in eine andere Abteilung setzen ohne einen Versetzungsantrag stellen zu müssen, Das ist so nicht ganz richtig. Wenn sich die Arbeitsumstände erheblich ändern, handelt es sich auch bei einer Dauer von unter 4 Wochen um eine mitbestimmungsrechtliche Versetzung und ob die Arbeitsumstände sich erheblich ändern, sollte der BR immer prüfen.

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