Servicewagen - unzumutbar bei den Temperaturen ohne Klima zu fahren?
Hallo wir haben bei uns Servicetechniker die als Firmenwagen VW Busse haben mit der Außstattung Einfache Klimaanlage u. Stoffsitze . Um Geld einzusparen wurden jetzt Busse gekauft ohne Klima und Plastiksitze . Die Jungs sitzen in den Bussen zwischen 8u10 Stunden . Hat einer Erfahrung in dieser Richtung ? Es ist eigendlich unzumutbar bei den Temperaturen ohne Klima zu fahren
Community-Antworten (9)
02.09.2009 um 23:46 Uhr
@brille
Ja, denn Millionen Autofahrer müssen dieses auch. Man kann an heißen Tagen dann auch noch sogar das Fenster öffnen.
Aber vielleicht kann manja für den Winter Wärmflaschen ausgeben.
Ach ja ---Plastiksitze --- die gab es doch nur im Trabbi, sind es solche?
03.09.2009 um 00:29 Uhr
Sprecht mit den MA und sucht nach beschwerden von denen(§85). Danach handelt ihr nach §87 abs. 1 Punkt 7 (Hitzeschlag, dehydrieren,Krankheit durch Zugluft., erhöte Unfallgefahr....
03.09.2009 um 00:45 Uhr
"Die Jungs sitzen in den Bussen zwischen 8u10 Stunden . "
Und wann wird gearbeitet? Oder sind das die üblichen Anfahrtzeiten zum Kunden?
Hitzschlag? Eher unwahrscheinlich ...
Dehydrieren? Ist die Aufnahme von Flüssigkeit verboten?
erhöte Unfallgefahr? Das lässt sich doch sicherlich belegen ...
03.09.2009 um 01:01 Uhr
nur dumme sprüche aber keine lösung! geht doch mal auf schulung! eure armen mitarbeiter!
03.09.2009 um 01:18 Uhr
Matrix, so wenig ich Peanuts Art mag, umso richtiger war in diesem Fall seine Antwort. Das trifft es genau - denk bitte selber mal nach, dann werstehst du was ich meine....
03.09.2009 um 01:33 Uhr
arbeitest für deinen chef oder für deine mitarbeitern? war kinderarbeit vor 100 jahren auch peanuts? wofür gibts den br? wenn jemand eine fragestellt und ich darauf antworte..... meine sache. oder?
03.09.2009 um 02:24 Uhr
brille Mit nachstehenden §§ dürfte die Sache abzuarbeiten sein. Wobei ein Vorgehen gem. § 85 BetrVG nur möglich ist, wenn sich entsprechende Arbeitnehmer beim BR beschweren.
Da bei Hitze die Konzentrationsfähigkeit leidet und der Kreislauf erheblich höher belastet wird, sollte der BR künftig sämtliche Arbeitszeiten der Betroffenen kontrollieren und Überstunden, aus genannten Gründen konsequent ablehnen.
§ 85 BetrVG Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte Abs.1: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Ziffer 2: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; Ziffer 3: vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit Ziffer 7: Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
§ 90 BetrVG Unterrichtungs- und Beratungsrechte
§ 91 BetrVG Mitbestimmungsrecht
Wenn ihr noch weiter Hilfe benötigt, einfach noch einmal das Forum fragen.
03.09.2009 um 02:36 Uhr
danke brille!
03.09.2009 um 15:25 Uhr
@matrix
in diesem Forum geht es nicht um Stimmungsmache oder Klassenkampf sondern um hilfreiche Tipps... Deine Tipps sind das nicht!
@brille
Der Alte ;-) hat ja schon gute Ansatzpunkte geliefert. Mir fällt da auch noch was ein. Wenn es tatsächlich ein Problem sein sollte (was ich noch nicht wirklich sehe - aber das ist eine etwas andere Sache): habt ihr schon eine Gefährungsanalyse im Betrieb durchgeführt? Falls das wirklich ein Problem sein sollte könnte sich da was ergeben
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